: 13
Halle (Saale), den 01.12.2006

(VG DE) "Früher Verhandlungstermin" verkürzt die Verfahrensdauer

Die Anberaumung eines frühen Verhandlungstermins verkürzt die Verfahrenslaufzeiten verwaltungsgerichtlicher Verfahren. Dies ist das vorläufige Ergebnis eines seit Beginn des Jahres von der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dessau laufenden Modellvorhabens, bei dem bereits mit Klageeingang ein Termin zur mündlichen Verhandlung oder zur Erörterung der Streitsache bestimmt wird. Die sofortige Bestimmung eines Termins soll den Parteien den zeitlichen Rahmen, in dem das Verfahren nach Möglichkeit abgeschlossen werden soll, von Beginn an offen legen, damit die Dauer des Verfahrens besser abgeschätzt werden kann und damit den Beteiligten deutlich wird, warum die Einhaltung von Fristen für Klagebegründung und -erwiderung notwendig ist. Am 30. November 2006 stellte der Präsident des Verwaltungsgerichts Dessau Helmut Engels Vertretern der Anwaltschaft und Behörden aus dem Raum Anhalt die ersten Ergebnisse des Projektes vor. Trotz der noch kurzen Dauer des Vorhabens lasse sich bereits jetzt erkennen, dass der frühe Termin zu einer signifikanten Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten führe. Mit dem frühen Verhandlungstermin reagiert das Verwaltungsgericht Dessau auf die Ergebnisse einer vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt im Frühjahr letzten Jahres durchgeführten Befragung von Rechtsanwälten und Behördenvertretern. Dabei äußerten sich die Befragten unzufrieden mit der durchschnittlichen Verfahrensdauer und der bei den Verwaltungsgerichten im Land üblichen Verfahrensgestaltung, bei der den Beteiligten Fristen für Klagebegründung und   -erwiderung gesetzt werden, ohne dass sie absehen können, ob in ihrer Sache unverzüglich oder im Einzelfall erst nach Jahren ein Verhandlungstermin anberaumt wird. Nach den ersten Erfahrungen werde die von der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dessau eingeführte neue Verfahrensweise von den Beteiligten ganz überwiegend positiv aufgenommen. Fenzel, Christine Pressesprecherin Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Arial","sans-serif"; mso-fareast-language:EN-US;}

Impressum:Verwaltungsgericht HallePressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2327 Fax: 0345 220-2332

Informationen zum Datenschutz finden Sie unterhttps://vg-hal.sachsen-anhalt.de/themen/datenschutzMail: presse.vg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-hal.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung