Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften: Landesregierung leitet Gesetzentwurf dem Landtag zu
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 603/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 603/06 Magdeburg, den 5. Dezember 2006 Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften: Landesregierung leitet Gesetzentwurf dem Landtag zu Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, den am 10. Oktober 2006 zur Anhörung frei gegebenen Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften dem Landtag zuzuleiten. Mit den Änderungen sind im Rahmen der Konsolidierungspartnerschaft partielle Entlastungen für die Kommunen verbunden: Ermächtigung für eine neue Sportstättenverordnung: Durch Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung soll die Landesregierung ermächtigt werden, nach einer Aufhebung der bislang noch geltenden DDR-Sportstättenverordnung durch eine neue Verordnung die Nutzung und die Gebührenerhebung für kommunale Sportstätten zu regeln, insbesondere die Nutzung durch Schulen und die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte zugunsten bestimmter Gruppen. Dazu hat das Innenministerium einen flankierenden Erlass angekündigt, um den Gemeinden auch künftig die Möglichkeit zu geben, auf Gebühren zu verzichten oder von Vereinen niedrigere Gebühren zu erheben. Änderung des Kommunalabgabengesetzes: Nach der seit 1996 geltenden Fassung des Kommunalabgabengesetzes werden übergroße Grundstücke bei der Abgabenhöhe gedeckelt. Damit soll den Grundstücksgrößen im ländlichen Raum Rechnung getragen werden, insbesondere bei der Abwasserentsorgung. Die bislang zwingend vorgeschriebene Begrenzung soll in eine Kann-Vorschrift umgewandelt werden. Die kommunalen Aufgabenträger erhalten so die Möglichkeit, ihre Ausgaben wieder vollständig zu refinanzieren. Ob sie davon Gebrauch machen, kann von ihnen in Zukunft in eigenem Ermessen je nach den örtlichen Verhältnissen entschieden werden. Änderung des Kinderförderungsgesetzes: Das Land kommt einem Wunsch der Kommunen nach, die es für nicht zwingend halten, bei der Festlegung von räumlichen und sachlichen Ausstattungen in den Kindertagesstätten im Rahmen eines verwaltungsaufwändigen Anhörungsverfahrens beteiligt zu werden. Daher soll diese Regelung entfallen. Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz: Für die Beseitigung von Tierkörpern hatte der Besitzer bisher 25 Prozent der Kosten zu tragen, weitere 25 Prozent trugen das Land und 50 Prozent die Landkreise und kreisfreien Städte als Beseitigungspflichtige. Zur Entlastung der kommunalen Haushalte soll durch die Gesetzesänderung das Verursacherprinzip gestaffelt eingeführt werden. Der Kostenanteil der Landkreise/kreisfreien Städte sinkt damit ab 1. Januar 2007 auf 25 Prozent und entfällt ab 1. Juli 2010. Der Kostenanteil des Landes bleibt bei 25 Prozent bis zum Auslaufen der Regelung am 31. Dezember 2013. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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