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Magdeburg, den 05.12.2006

Kabinett leitet Gesetzentwurf zu Stadt-Umland-Verbänden dem Landtag zu

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 602/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 602/06 Magdeburg, den 5. Dezember 2006 Kabinett leitet Gesetzentwurf zu Stadt-Umland-Verbänden dem Landtag zu Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, den Gesetzentwurf für die zwangsweise Bildung von Stadt-Umland-Verbänden im Umfeld von Halle (Saale) und Magdeburg dem Landtag zuzuleiten. Am 7. November 2006 war der Entwurf zum ersten Mal behandelt und zur Anhörung frei gegeben worden, nachdem zuvor die freiwillige Bildung solcher Zweckverbände gescheitert war. ¿Wir setzen damit die im Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz von 2005 vorgegebene Marschroute um¿, erläuterte Innenminister Holger Hövelmann. ¿Mit der gemeinsamen Flächennutzungsplanung wird ein erster Baustein für die institutionalisierte Zusammenarbeit von Sachsen-Anhalts Großstädten mit ihrem jeweiligen Umland verwirklicht.¿ Hövelmann betonte, dass mit den neuen Zweckverbänden keine Vorentscheidung über die Notwendigkeit von Eingemeindungen getroffen werde. Im Rahmen des Zeitplans für die flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden hatte das Kabinett beschlossen, bis zum 1. Juli 2007 zu prüfen, welche Umlandgemeinden aufgrund enger Verflechtungen nach Magdeburg oder Halle eingemeindet werden sollen, falls die Zweckverbände sich als nicht ausreichend zur Sicherung und Stärkung der kreisfreien Städte erweisen sollten. Der Zweckverband übernimmt für seine Mitgliedsgemeinden die Aufgabe der Flächennutzungsplanung. Weitere Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden können dem Verband übertragen werden, wenn die Verbandsversammlung dem zustimmt. Nach dem in der vergangenen Wahlperiode beschlossenen Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz waren die beiden Großstädte und ihre Umlandgemeinden aufgefordert, sich bis zum 30. Juni 2006 freiwillig zu Stadt-Umland-Verbänden zusammenzuschließen. Solche Vereinbarungen kamen jedoch nicht zustande, so dass die in dem Gesetz vorgesehene zwangsweise Verbandsbildung nötig wurde. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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