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Magdeburg, den 08.12.2006

Aufstellung und Betrieb von ?FUN-GAMES? in Spielhallen verboten!!!

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 019/06 Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 019/06 Magdeburg, den 8. Dezember 2006 Aufstellung und Betrieb von ¿FUN-GAMES¿ in Spielhallen verboten!!! - Worauf Kommunen und Spielhallenbetreiber achten sollten?? Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass die neue Spielverordnung seit nunmehr fast einem Jahr wirksam ist. Die am 01.01.2006 in Kraft getretene Rechtsvorschrift wurde notwendig, um den Spielerschutz zu verbessern und eine möglichst ausreichende Bekämpfung der Spielsucht zu gewährleisten. Kommunen und Spielhallenbetreiber sollten gleichermaßen besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der vom Gesetzgeber getroffenen Festlegung, wonach die Aufstellung und der Betrieb bestimmter Unterhaltungsspielgeräte -so genannter ¿FUN-GAMES¿- verboten ist, richten. Dabei haben vornehmlich die Mitarbeiter der örtlich zuständigen Ordnungsbehörden die Pflicht, die Einhaltung der Spielordnung zu überwachen und bei entsprechenden Feststellungen verbotene Automaten aus den Spielhallen sofort entfernen zu lassen. Dies gilt auch für alle Jackpotsysteme. Werden von einem Spielhallenbetreiber die Vorschriften der Spielverordnung nicht beachtet, so besteht für die Kommunalbehörden die Möglichkeit einer zwangsweisen Durchsetzung. Die Palette umfasst dabei beispielsweise auch die Androhung bzw. Festsetzung von Zwangsgeldern bis hin zur Untersagung des Geschäftsbetriebes und eine damit verbundene Schließung der Spielhalle. Mit der Umsetzung dieser Rechtsvorschrift tun sich sowohl die Spielhallenbetreiber aber auch die Behörden derzeit noch recht schwer. Angesichts leerer Stadtkassen herrscht einerseits bei einigen Kommunen das wirtschaftliche Denken hinsichtlich zu erwartender Einschnitte bei Einnahmen aus der Vergnügungssteuer vor, da die Spielautomaten bis zum Ende des Jahres 2005 in unbegrenzter Anzahl aufgestellt werden durften. Diese Situation hatte letztlich dazu geführt, dass ¿FUN-GAMES¿, Jackpotanlagen und Rouletteautomaten einen Großteil bei den Spielhalleneinrichtungen ausmachten. ¿Nunmehr darf es in den kommunalen Bereichen nicht zuerst darum gehen¿, so LKA-Chef Frank Hüttemann, ¿über erhöhte Vergnügungssteuersätze nachzudenken, sondern vielmehr ist darauf zu achten, dass die Betreiber von Spielhallen verbotene Spielautomaten aus ihren Einrichtungen zu entfernen haben.¿ Andererseits verstehe er zwar auch die Sorgen der Spielhallenbetreiber bzw. Automatenaufsteller, seien doch gerade in diesem Bereich oft nicht unerhebliche Investitionen getätigt worden. Aber ein weitaus größeres Problem könnte ihnen aus der Tatsache erwachsen, dass sie sich bei einer Geldzahlung an Spieler -gleich, welcher Art (Gewinnauszahlung für Token oder Punkte, Rückgewähr getätigter Einsätze etc.) - regelmäßig dem Verdacht des Veranstaltens illegalen Glücksspiels aussetzen würden. Impressum: Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt Pressestelle Postfach 180 165 39028 Magdeburg Tel: (0391) 250-2020 Fax: (0391) 250-19-2020 Mail: pressestelle@lka.pol.lsa-net.de

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