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Magdeburg, den 08.12.2006

(OVG LSA ) Verbot von  Rübentransporten an Sonntagen durch das Oberverwaltungsgericht bestätigt

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 014/06 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 014/06 Magdeburg, den 8. Dezember 2006 (OVG LSA ) Verbot von  Rübentransporten an Sonntagen durch das Oberverwaltungsgericht bestätigt Das Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom heutigen Tag Beschwerden des Landesverwaltungsamts und mehrerer Transportunternehmen gegen Eilentscheidungen  des VG Madgeburg zurückgewiesen. Ein Anlieger einer von Rübentransportern vielbefahrenen Straße in Oschersleben hatte sich gegen vom Landesverwaltungsamt erteilte Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot für den Transport von Zuckerrüben durch Lastkraftwagen gewandt. Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts bestätigt. Die vom Landesverwaltungsamt erteilten Ausnahmegenehmigungen seien offensichtlich rechtswidrig. Die Genehmigungen seien im Wesentlichen auf wirtschaftliche Gesichtspunkte gestützt, aus denen nicht auf eine besondere Dringlichkeit des Sonntagstransports gefolgert werden könne. Zuckerrüben seien nicht mit leichtverderblichen Lebensmitteln vergleichbar, deren Transport bereits aufgrund einer Regelung in der Straßenverkehrsordnung vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen sei. Wirtschaftliche und auch ökologische Gesichtspunkte könnten das generelle öffentliche Interesse am Sonntagsfahrverbot grundsätzlich nicht überwinden. Die Gefahr, dass die Zuckerrüben nunmehr an Sonntagen mit Traktoren transportiert würden, sah das Gericht als nicht realistisch. Das Oberverwaltungsgericht hat zugleich entschieden, das Verbot nicht nur für den Bereich um die Wohnung des betroffenen Anliegers oder die Stadt Oschersleben, sondern insgesamt für das Land Sachsen-Anhalt gilt. Den Transportunternehmen ist damit das Gebrauchmachen von ihnen erteilten Ausnahmegenehmigungen auch am kommenden Sonntag nicht gestattet. Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Schönebecker Straße 67 a 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7066 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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