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Magdeburg, den 08.12.2006

(OVG LSA) Nachveranlagungsbescheide  des AZV Schmerzbach jetzt rechtskräftig.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 013/06 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 013/06 Magdeburg, den 8. Dezember 2006 (OVG LSA) Nachveranlagungsbescheide  des AZV Schmerzbach jetzt rechtskräftig. Mit Beschluss vom 16. November 2006 (4 L 191/06) hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dessau vom 24. Februar 2006 abgelehnt. Ein Berufungsverfahren wird danach nicht mehr stattfinden. Der Bescheid des AZV Schmerzbach ist somit rechtskräftig. Der Antragsteller konnte im Berufungszulassungsverfahren erfolgreich keine ernstlichen Zweifel an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dessau geltend machen. Eine Nachveranlagung ist nicht nur rechtlich zulässig, sondern nach den geltenden Rechtsvorschriften (KAG und Ortsrecht) sogar geboten. Ist ein Beitragspflichtiger zu niedrig veranlagt worden, ist der Zweck verband verpflichtet, bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung durch Bescheid auch entsprechende Nachforderungen geltend zu machen, um so den bestehenden Beitragsanspruch voll auszuschöpfen. Insoweit steht selbst die Bestandskraft eines vorhergehenden Beitragsbescheids, der einen Beitragsbescheid nicht voll ausschöpft, einer Nacherhebung durch einen weiteren Bescheid nicht entgegen. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts. Im zu entscheidenden Verfahren wurde der Kläger zu Anschlussbeitrag in Höhe von 1.262 ¿ nachveranlagt. Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Schönebecker Straße 67 a 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7066 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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