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Halle (Saale), den 12.12.2006

Raumordnungsverfahren Schweinezuchtanlage Allstedt eröffnet

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 187/06 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 187/06 Halle (Saale), den 12. Dezember 2006 Raumordnungsverfahren Schweinezuchtanlage Allstedt eröffnet Die obere Landesplanungsbehörde beim Landesverwaltungsamt hat das Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben ¿Errichtung und Betrieb der Schweinezuchtanlage Allstedt auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Allstedt¿ eingeleitet. Das Vorhaben umfasst die Errichtung von Stallgebäuden für eine Tierkapazität von: - 7.500 Sauenplätzen, einschließlich 26.850 zugehöriger Ferkelplätze bis < 30 kg Lebendgewicht (LG), - 20.000 Mastschweineplätzen  ³ 30 kg LG und - 2.100 Jungsauenaufzuchtplätzen  ³ 30 kg LG. Als Nebenanlagen sollen der Schweinezuchtanlage - ein Futterhaus zur Mischfutteraufbereitung mit Lagermöglichkeiten für ca. 10.000 t Getreide und Ergänzungsfutter und - 3 Biogasanlagen mit je 500 kW elektrische Leistung zur Vergärung der im Betrieb anfallenden Gülle zugeordnet werden. Die geplanten Anlagen sollen überwiegend auf der 2,5 km langen Hauptstart- und Landebahn auf bereits versiegelten Flächen errichtet werden. Nur ein kleiner Teil der Baulichkeiten und Verkehrswege soll auf angrenzenden Flächen entstehen. Der Standort liegt im Landkreis Sangerhausen auf Flächen der Gemeinden Allstedt, Winkel und Wolferstedt. Der Investitionsbedarf wird beim gegenwärtigen Planungsstand auf ca. 17 Mio. ¿ geschätzt. Zur Bewirtschaftung der Anlage werden ca. 67 Arbeitskräfte ganzjährig benötigt. Das Raumordnungsverfahren ist dem Genehmigungsverfahren vorgeschaltet. Es soll im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens abklären, ob das überörtlich raumbedeutsame Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung (insbesondere mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung) vereinbar ist und wie das Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung abgestimmt oder durchgeführt werden kann. In den Gemeinden, in denen sich die Maßnahme ausschließlich auswirkt, werden die Verfahrensunterlagen einen Monat öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Jeder, dessen Belange durch die Maßnahme berührt werden, kann sich hierzu bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde äußern. Die Gemeinde hat die Auslegung vorher ortsüblich entsprechend der Hauptsatzung (Aushang, Amtsblatt, Tageszeitung o. ä.) bekanntzumachen. Das Raumordnungsverfahren wird mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Die landesplanerische Beurteilung wird sowohl dem Träger der Maßnahme als auch den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis gegeben. Die Öffentlichkeit wird durch Pressemitteilung und in den betroffenen Gemeinden durch öffentliche Bekanntmachung über das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens informiert. Die landesplanerische Beurteilung wird einen Monat zur Einsicht ausgelegt. Im vorliegenden Fall wird das Raumordnungsverfahren auf Grund der Größe des Vorhabens und der völlig unterschiedlichen vorgesehenen Raumnutzungen geführt. Für den Investor hat es eine Vorprüfungsfunktion, die ihm im Fall des negativen Ausganges hohe Planungskosten für das Genehmigungsverfahren selbst erspart. Für die Kommunen und die Bürger besteht der Vorteil, sich frühzeitig mit allen Belangen einbringen und möglicherweise auch Änderungen herbeiführen zu können. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem Träger des Vorhabens und Einzelnen. Es ersetzt nicht Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstige behördliche Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist aber in den nachfolgenden Zulassungsverfahren zu berücksichtigen. Aufgrund der fehlenden unmittelbaren Rechtswirkung nach außen kann das Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens nicht mit einem Rechtsbehelf angegriffen werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514-1244 Fax: (0345) 514-1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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