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Magdeburg, den 13.12.2006

Ministerium fordert Gesetzesverschärfung

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 089/06 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 089/06 Magdeburg, den 13. Dezember 2006 Ministerium fordert Gesetzesverschärfung Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb drängt auf eine Verschärfung der Rechtsgrundlagen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung von hochgradig gefährlichen Straftätern. In einem Brief an Bundesjustizministein Brigitte Zypries forderte sie, die bestehenden Lücken im Recht der nachträglichen Sicherungsverwahrung alsbald zu schließen. Zugleich appellierte sie an den Bundestag, die im Mai vom Bundesrat eingebrachte und von Sachsen-Anhalt unterstützte Gesetzesinitiative zur Stärkung der Sicherungsverwahrung zügig zu beraten und zu verabschieden. ¿Die Allgemeinheit muss umfassend vor gefährlichen Straftätern geschützt werden¿, forderte Ministerin Kolb. ¿Die Voraussetzungen, unter denen nach geltendem Gesetz die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt werden kann, haben sich als zu eng erwiesen.¿ Die Ministerin verwies damit auf die grundsätzlichen praktischen Probleme in der Anwendung der 2004 geschaffenen bundesgesetzlichen Regelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung. Für einen effektiven Schutz sei der Bundesgesetzgeber gefordert. ¿Die Vorschläge hierfür liegen auf dem Tisch¿, so Justizministerin Prof. Kolb. ¿Der Bundesgesetzgeber muss nunmehr handeln¿, sagte sie. Hintergrund: Vor dem Landgericht Magdeburg ist heute der Prozess gegen Frank O. wegen nachträglicher Sicherungsverwahrung zu Ende gegangen. Die von der Staatsanwaltschaft beantragte nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde zurückgewiesen. O. war deshalb auf freien Fuß zu setzen. Die Staatsanwaltschaft hat verschärfte Führungsaufsicht erwirkt. Das alles dient dazu, die Bevölkerung im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen bestmöglich zu schützen. O. hatte als damals 17-Jähriger 1983 eine Frau getötet und wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt. 1991 auf Bewährung entlassen, stach er 1992 auf eine Frau ein. Er wurde daraufhin zu acht Jahren Haft verurteilt. Danach blieb er auf Grundlage eines Landesgesetzes zur nachträglichen Sicherungsverwahrung in Haft, weil er als rückfallgefährdet und hochgradig gefährlich eingestuft wurde. Das Bundesverfassungsgericht, vor dem O. klagte, stufte das Landesgesetz als verfassungswidrig ein und forderte eine bundesgesetzliche Regelung. Auf Grundlage des neuen Bundesgesetzes wurde erneut gegen O. verhandelt, er musste weiter in Haft bleiben. Dieses Urteil hatte der BGH aufgehoben und die Sache an das Landgericht Magdeburg zurück verwiesen. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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