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Magdeburg, den 14.12.2006

Innenministerium bewilligt insgesamt mehr als 398.000 Euro als weitere Liquiditätshilfe für Bauvorhaben im Lande

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 225/06 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 225/06 Magdeburg, den 08. Dezember 2006 Innenministerium bewilligt insgesamt mehr als 398.000 Euro als weitere Liquiditätshilfe für Bauvorhaben im Lande Auch kurz vor Jahresende konnte Innenminister Holger Hövelmann (SPD) erneut für verschiedene Kommunen Mittel zur Finanzierung des Eigenanteils bei Verkehrsinvestitionen bewilligen, um wichtige Straßenbauvorhaben im Land zu unterstützen. Hövelmann: ¿Die Infrastruktur ist ein wesentlicher Faktor, um das Land für Investoren interessant zu machen.¿ Es werden folgende Bauvorhaben gefördert: Ausgezahlt an: für folgendes Vorhaben: Euro Stadt Lutherstadt Eisleben Zentrumsumgehung Ortslage Eisleben, 2. Bauabschnitt Karl-Fischer-Straße 11.142 Landkreis Mansfelder Land Ausbau der K 2336 Mansfeld einschließlich Nebenanlagen 7.929 Landkreis Halberstadt Ausbau der K 1325, Ortsdurchfahrt Sargstedt, 2. Bauabschnitt 61.286 Gemeinde Bad Suderode Bahnübergang ¿ Am Bahnhof, Bad Suderode 14.733 Landkreis Wernigerode K 1328, Heudeber-Derenburg; 2., 3., 4., und 5. Bauabschnitt 65.704 Landkreis Quedlinburg Stützmauern im Zuge der K 2363 5.201 Landkreis Mansfelder Land Ausbau der K 2316, Ortslage Lüttchendorf 12.728 Landkreis Bördekreis Ausbau der K 1370 zwischen Barneberg (B 245a) in Richtung Offleben, einschließlich Ortsdurchfahrt Karoline 33.333 Stadt Güsten Bahnübergänge in der Ortslage Güsten 46.614 Landkreis Bördekreis Ausbau der K 1364 in der Ortslage Hornhausen 50.000 Landkreis Burgenlandkreis Ausbau der K 2215, Abzweig Meuditzmühle bis Würchwitz 90.000 Auf der Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrs­verhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist eine Gemeinde finanziell nicht in der Lage, den 25%igen Eigenanteil zu erbringen, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzaus­gleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

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