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Magdeburg, den 15.12.2006

Redebeitrag von Finanzminister Jens Bullerjahn im Landtag zum Thema a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des  Haushaltsgesetzes 2005/2006   b) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2007   c) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007)

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 35/06 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 35/06 Magdeburg, den 14. Dezember 2006 Redebeitrag von Finanzminister Jens Bullerjahn im Landtag zum Thema a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des  Haushaltsgesetzes 2005/2006   b) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2007   c) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007) Rede zur Zweiten Lesung des Nachtragshaushaltes 2006 und des Haushaltsplanes 2007 Anrede, heute steht die Zweite Lesung und die Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt 2006 und zum Haushaltsplan 2007 auf der Tagesordnung des Parlaments. Damit kommen zwei zentrale Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss, die die Verwirklichung der finanzpolitischen Zielsetzungen dieser Landesregierung einen erheblichen Schritt voranbringen.  Konsolidieren, investieren und vorsorgen ¿ das sind die drei Grundsätze, die die beiden Planentwürfe maßgeblich prägen. Hinter der Landesregierung, dem Landtag und seinen Ausschüssen ¿ allen voran dem federführenden Ausschuss für Finanzen liegen arbeitsreiche Wochen. Diese können wir mit den nun vorliegenden Gesetzentwürfen zu einem ¿ wie ich denke ¿ erfolgreichen Abschluss führen. Der Nachtragshaushaltsentwurf 2006 und der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2007, dazu in einem zweiten Schritt eine Ergänzungsvorlage der Landesregierung  zum Nachtrag und eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf ¿ die Vielfalt und Komplexität der Beratungsunterlagen hat von allen Beteiligten einiges an Koordination und Überblick abverlangt. Dennoch ¿ so ist mein Eindruck ¿ haben wir alle in den zurückliegenden Debatten zielführende Diskussionen in der Sache geführt und dabei das große Ziel, unser Land voranzubringen, nicht aus den Augen verloren. Ich möchte an dieser Stelle daher zunächst einmal allen Beteiligten, ausdrücklich auch den Fraktionen und der Ausschussvorsitzenden Frau Dr. Klein  meinen ausdrücklichen Dank für die geleistete Arbeit aussprechen. Meine Damen und Herren, bei der Einbringung der beiden Gesetzentwürfe habe ich versucht, die Leitlinien der Finanzpolitik dieser Landesregierung darzulegen und die Haushaltsentwürfe in diesen größeren Gesamtzusammenhang einzuordnen. Ich möchte mich daher heute darauf beschränken, die wesentlichen Eckpunkte der beiden Haushalte sowie vor allem die Änderungen, die sich seit der Einbringung im September dieses Jahres ergeben haben, erläutern. Zuerst zum Nachtragshaushalt 2006 Die Gesamtausgaben werden sich in diesem Jahr auf 10.088 Mio. ¿ belaufen. Anders als noch in den Vorlagen der Landesregierung geplant, wird das Land bereits in diesem Jahr mindestens die Hälfte des Kapitals aufbringen, das zur Finanzierung der Tilgungsvorsorge für den Talsperren-Kredit notwendig ist. Möglich wird dies einerseits durch Minderausgaben insbesondere im Personalbereich und bei den Zinsen, die sich jüngst abgezeichnet haben. Erfreulicherweise entwickeln sich auch die Steuereinnahmen des Landes weiter positiv. Die Einnahmeerwartung konnte daher zuletzt noch einmal nach oben korrigiert werden. Die Vorsorge für die vorzeitige Ablösung des Talsperren-Kredits wird also ¿ dies möchte ich hier ausdrücklich betonen - nicht durch eine höhere Neuverschuldung im Landeshaushalt erkauft. Schuldentilgung wird also nicht mit neuen Schulden bezahlt. Gestatten Sie mir an dieser Stelle einen kurzen Ausblick auf den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2006. Wir haben mit den im Rahmen des Nachtrags neu geschaffenen haushaltsgesetzlichen Regelungen für den weiteren Haushaltsvollzug folgende Prioritäten festgelegt: Überschüsse im Vollzug und eventuelle weitere überplanmäßige Steuereinnahmen sollen zunächst für die Tilgungsvorsorge genutzt werden. Setzt sich die günstige Entwicklung der Einnahmen fort, so wird es nach meiner Einschätzung möglich sein, den gesamten für die Tilgungsvorsorge notwendigen Betrag von rund 80 Mio. ¿ bereits in diesem Jahr aufzubringen. Damit wäre eine weitere finanzpolische Zielsetzung dieser Landesregierung in die Tat umgesetzt. Zweite Priorität im Vollzug genießt die Beschränkung der Neuverschuldung. Im Nachtragshaushalt ist eine Nettokreditaufnahme von 750 Mio. ¿ vorgesehen ¿ 33 Mio. ¿ weniger als ursprünglich im Haushaltsplan 2006 vorgesehen. Werden im Vollzug mehr Überschüsse erwirtschaftet als zur vollen Tilgungsvorsorge notwendig sind, so wollen wir diese zur Beschränkung der Neuverschuldung nutzen.  Ich möchte in Zusammenhang mit der Talsperren-Tilgungsvorsorge noch einen weiteren Punkt ansprechen. In der Diskussion um die Tilgungsvorsorge, um das Verhältnis von Haben- zu Sollzinsen wird eines meist nicht erwähnt: Die geplante Tilgungsvorsorge des Talsperren-Kredits durch das Land ist nicht zuletzt ein Beitrag zur Entlastung der Kommunen. Nach der bisherigen Regelung wäre es Aufgabe der Kommunen gewesen, für dessen Tilgung aufzukommen. Angesichts des Volumens dieser Verbindlichkeit von derzeit rund 94 Mio. ¿ ist das ein nicht zu vernachlässigender Entlastungsfaktor für die Kommunen des Landes. Dieser sollte ¿ werden in der Öffentlichkeit die Absenkung der FAG-Verbundquote bewertet und kritisiert ¿ fairerweise in Zukunft mit berücksichtigt werden. Anrede, kurz vor Abschluss der Haushaltsberatungen haben sich in Bezug auf den Flughafen Halle-Leipzig noch neue Entwicklungen ergeben, die sich auf den Nachtragshaushalt 2006 und den Haushaltsplan 2007 auswirken. Sie konnte in die Planungen der Landesregierung nicht mehr einbezogen werden und wurde daher während der parlamentarischen Beratungen aufgegriffen. Im Nachtragshaushalt 2006 ist eine Kapitalerhöhung bei der Trägergesellschaft,  der Mitteldeutsche Flughafen AG,  vorgesehen. Diese wird die Finanzkraft der Trägergesellschaft stärken und sie in die Lage versetzen, Kreditverbindlichkeiten in Zusammenhang mit früheren Investitionsvorhaben abzulösen. Der Anteil Sachsen-Anhalts an der Kapitalerhöhung beläuft sich auf 18 Mio. ¿. Ich möchte auch in diesem Zusammenhang betonen, dass diese Kapitalzuführung ¿ aus Landessicht eine Investitionsausgabe ¿ die Nettoneuverschuldung nicht erhöht hat, sondern im Rahmen der aktuellen Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben aufgefangen werden konnte. Meine Damen und Herren, die günstige Entwicklung im Haushaltsvollzug 2006 ermöglicht es, die Zuführungen an den Pensionsfonds im Jahr 2007 in das Jahr 2006 vorzuziehen. Der Pensionsfonds wird dadurch früher als bisher geplant mit Kapital aufgestockt. Entsprechend frühzeitiger kann damit auch mit der Erwirtschaftung von Zinserträgen begonnen werden, die den Kapitalstock erweitern. Insgesamt handelt es sich um Ausgaben in Höhe von rund 28 Mio. ¿, um die dann das Haushaltsjahr 2007 entlastet werden konnte. Nicht zuletzt wurden im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Ausgleich von Verlusten in Landesbetrieben aus Vorjahren 10 Mio. ¿ im Haushalt eingestellt. Damit ist die Grundlage dafür geschaffen worden, diese Betriebe auf eine finanziell solide Basis zu stellen. Ich kann also feststellen, dass mit dem Vollzug des Haushaltes 2006 vieles Wichtige erreicht worden ist. Zum Haushaltsplan 2007 Für das Jahr 2007 sind Ausgaben in Höhe von 9.997 Mio. ¿ geplant ¿ und damit 91 Mio. ¿ weniger als im Jahr 2006. Zugleich kann die Neuverschuldung im Jahr 2007 auf 430 Mio. ¿ abgesenkt werden. Dies ist der bisher niedrigste Wert in der Geschichte unseres Landes und ein bedeutender Schritt auf unserem Weg, spätestens ab 2010 keine neuen Schulden mehr aufzunehmen. Die beträchtliche Reduzierung der Neuverschuldung auf dieses Niveau ¿ das bedeutet eine Absenkung um 320 Mio. ¿ im Vergleich zum Vorjahr und mit mehr als 450 Millionen Euro mehr als eine Halbierung im Vergleich zum Jahr 2005 ¿ ist für mich die Kernbotschaft, die den Haushaltsplan 2007 ausmacht. Sie ist Beleg dafür, dass Landesregierung und Landtag gleichermaßen ihre Zielsetzung, den Landeshaushalt zu konsolidieren, nicht nur ernst nehmen, sondern auch erfolgreich in die Tat umsetzen. Möglich wurde diese Absenkung unter anderem durch die auch im kommenden Jahr günstig verlaufende Steuereinnahmeentwicklung. Diese entlastet nicht nur den Landeshaushalt. Sie führt natürlich auch zu einer Verbesserung der kommunalen Finanzlage. Und dies auf zweierlei Weise: Sowohl durch höhere eigene Steuereinnahmen der Kommunen als auch über die Beteiligung der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes. Auch dieser Aspekt sollte bei den öffentlichen Diskussionen über die Entwicklung der Kommunalfinanzen und der Bewertung der Absenkung der FAG-Verbundquote angemessene Berücksichtigung finden. Meine Damen und Herren, ein Blick auf die Investitionsquote im Jahr 2007 zeigt, dass die Haushaltskonsolidierung ¿ die Absenkung der Neuverschuldung wie die Reduzierung der Gesamtausgaben des Landes  - nicht durch einen Verzicht auf Investitionsausgaben erkauft wurde. Im Haushaltsjahr 2007 werden sämtliche dem Land zur Verfügung stehenden Drittmittel gebunden. Vor allem haben wir die Voraussetzungen für die Umsetzung der neuen EU-Förderperiode geschaffen.  Die Investitionsquote wird sich im Jahr 2007 auf 18,5 v. H. belaufen, nachdem sie 2006 17,3 v. H. betrug. Das Gegenteil ist also der Fall: Der Investitionsanteil an den Landesausgaben steigt ¿ die Landesregierung konsolidiert und investiert und sorgt vor, wie der Pensionsfonds zeigt, der bereits am Anfang des kommenden Jahres über ein Kapital von knapp 50 Mio. ¿ verfügen wird. Der Investitionsanteil wird also gestärkt, die ¿ konsumtiven - Personalausgaben des Landes werden dagegen zurückgeführt. Die globale Minderausgabe von 28 Mio. ¿, die im Haushaltsvollzug mit konkreten Einsparungen zu untersetzen ist, ist Ansporn und Verpflichtung für die Verwaltung, sparsam zu wirtschaften und sich ergebende Einsparpotentiale zugunsten des Landes zu nutzen. 28 Mio. ¿ entsprechen knapp 3 Promille des Landeshaushalts  - die globale Minderausgabe hat einen realisierbaren Umfang und stellt damit auch kein Haushaltsrisiko dar. Insgesamt denke ich, dass der Haushaltsplan 2007 in seinen Einnahmeerwartungen und Ausgabeplanungen vernünftig und realistisch geplant wurde und die Bezeichnung als ¿solider Haushalt¿ verdient. Meine Damen und Herren, die finanzpolitischen Sprecher der Regierungskoalition haben nach dem erfolgreichen Abschluss der parlamentarischen Beratungen in der Öffentlichkeit folgende Bewertung der beiden Gesetzentwürfe abgegeben: Konsolidieren, investieren und vorsorgen ¿ der Mix stimmt. Wir sind ¿ das will ich neben den hier dargestellten Fakten nicht unerwähnt lassen ¿ allerdings bei weitem noch nicht am Ziel. Im kommenden Jahr liegt als wichtige Aufgabe die Gründung des Zukunftsfonds Sachsen-Anhalt ebenso vor uns wie eine Evaluierung aller Landesbetriebe, die Beschlussfassung über das Personalentwicklungskonzept und die Umstrukturierung des Immobilienmanagements. Vor uns liegen vor allem noch weitere Schritte der Absenkung des Ausgabeniveaus des Landes auf ein - gemessen an der Einnahmeentwicklung - dauerhaft tragbares Niveau. Hierbei wird das in einigen Tagen vorliegende Benchmarking-Gutachten wichtige Ansatzpunkte liefern. Zugleich kommt der Strategiediskussion innerhalb der Landesregierung in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zu. Wir wollen die Mittelfristige Finanzplanung des Landes aktualisieren und die vielfältigen Änderungen und neuen Erkenntnisse, die seit Entwurf der bisherigen Fassung eingetreten sind, dort berücksichtigen. Sie wird dann mit Grundlage für kommenden Diskussionen sein. Trotz dieser vielen Aufgaben und Herausforderungen, die ich hier nur gleichsam im Sinne einer Standortbestimmung skizzieren wollte, kann und will ich mich in Bezug auf die beiden heute abschließend zu beratenden Gesetzentwürfe, den Nachtragshaushalt 2006 und den Haushaltsplan für das Jahr 2007,  dem Urteil der Fraktionen uneingeschränkt anschließen: Nach meiner Einschätzung sind beide Gesetzeswerke ein großer und richtiger Schritt auf unserem gemeinsamen Weg. Ich denke, wir haben die zweifellos günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vollständig genutzt, um unsere drei Zielsetzungen ein ordentliches Stück voranzubringen. Die nun vorliegenden Gesetzeswerke sind gut für unser Land und vor allem vor dem Hintergrund der von mir eben skizzierten Lagebeschreibung eine gute und solide Ausgangsbasis für alle weiteren Schritte, die vor uns liegen. Ich möchte Sie daher nun um Ihre Zustimmung zu beiden Planentwürfen bitten und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: reichert@mf.sachsen-anhalt.de

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