: 172
Magdeburg, den 20.12.2006

Ost-West-Angleichung der Sozialhilferegelsätze

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 172/06 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 172/06 Magdeburg, den 20. Dezember 2006 Ost-West-Angleichung der Sozialhilferegelsätze In Sachsen-Anhalt werden die Sozialhilferegelsätze zum 1. Januar angehoben. Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe hat die entsprechende Rechtsverordnung fertig gestellt. Demnach wird der Regelsatz von jetzt 331 Euro ab Januar auf monatlich 345 Euro angehoben. Damit gibt es erstmals keinen Ost-West-Unterschied bei den Sozialhilferegelsätzen. Kuppe betonte: ¿Diese Ost-West-Angleichung war gut 16 Jahre nach der deutschen Einheit überfällig.¿ Sozialhilfe soll das soziokulturelle Existenzminimum bei Bedürftigkeit sichern. Die Sätze beruhen auf den gesetzlichen Vorgaben des SGB XII. Leistungsberechtigt sind Personen, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und auch keine ausreichenden Ansprüche aus anderen Versicherungs- oder Vorsorgesystemen haben. In den neuen Ländern betrug der monatliche Sozialhilferegelsatz zuletzt 331 Euro. In den alten Bundesländern werden bereits jetzt 345 Euro pro Monat gezahlt. Für die Sozialhilfe kommen das Land und die Kreise auf. Das Land als überörtlicher Sozialhilfeträger zahlt für Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen, die Landkreise tragen die Kosten für die Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung