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Naumburg (Saale), den 22.12.2006

(OLG NMB) Anklage wegen Wahl- und Urkundenfälschung

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 026/06 Naumburg, den 22. Dezember 2006 (OLG NMB) Anklage wegen Wahl- und Urkundenfälschung Im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2004 hat die Staatsanwaltschaft Halle (u.a.) gegen den Organisator der Wahlbewerbung einer Wählergemeinschaft Anklage wegen Wahlfälschung (§ 107a StGB) und Urkundenfälschung (§ 267 StGB) beim Landgericht Halle erhoben. Der Angeschuldigte soll Listen mit sog. Unterstützungsunterschriften gefälscht haben. Das Landgericht Halle hatte mit Beschluss vom 21.03.2006 die Eröffnung des Hauptverfahrens (insoweit) abgelehnt und in dem Beschluss einen hinreichenden Tatverdacht verneint. Gegen diesen Beschluss hat die Staatsanwaltschaft Halle sofortige Beschwerde eingelegt. über diese sofortige Beschwerde hatte der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg zu entscheiden. Der Strafsenat hat der sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft entsprochen, die Anklage (auch insoweit) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht ¿ Jugendkammer ¿ Halle eröffnet. Abweichend von der Ansicht des Landgerichts ist der Strafsenat des Oberlandesgerichts der Auffassung, dass nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen ein hinreichender Tatverdacht gegen den Angeschuldigten zu bejahen ist. Die Eröffnung vor einer Jugendstrafkammer erfolgte, weil eine Mitangeschuldigte, gegen die das Landgericht Halle bereits die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen hatte, zum Tatzeitpunkt Heranwachsender war. Das weitere Verfahren wird nun beim Landgericht Halle durchgeführt werden. gez. Dr. Ralf Tiemann Pressesprecher Impressum: Oberlandesgericht Naumburg Pressestelle Domplatz 10 06618 Naumburg Tel: (03445) 28 22 23 Fax: (03445) 28 20 00 Mail: pressestelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de

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