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Stendal, den 27.12.2006

Silvester - Feuerwerk

PD Stendal - Pressemitteilung Nr.: 249/06 PD Stendal - Pressemitteilung Nr.: 249/06 Stendal, den 27. Dezember 2006 Silvester - Feuerwerk Und wieder ist ein Jahr vorüber und das Neue soll mit Freude begrüßt werden. Damit das auch klappt noch einige Hinweise zum Umgang mit Silvesterknallern und Raketen. Der Verkauf pyrotechnischer Erzeugnisse ist genau geregelt und erfolgt in Deutschland ab dem 28. bis zum 31. Dezember 06. Käufer sollten darauf achten, dass sie nur in Deutschland zugelassene Produkte erwerben. Sie sind in den ortsansässigen Geschäften und Märkten käuflich und enthalten einen Prüfaufdruck  (BAM-PI-1234 oder BAM-PII-1234). Schwarzimporte jeder Art bergen erhebliche Gesundheitsrisiken in sich, da sie im Bezug auf Zündverzögerung und Sprengkraft nicht untersucht sind. Bei der Klasse I handelt es sich um Erzeugnisse, die ganzjährig verkauft werden dürfen. Der Verkauf ist auch Personen unter 18 Jahre gestattet. Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur an Personen über 18 Jahre verkauft, abgegeben und auch nur von diesen gezündet werden. Wer Feuerwerkskörper der Klasse II an Personen unter 18 Jahren abtritt, haftet bei versicherungsrechtlichen Schadensansprüchen mit. Die Erziehungsberechtigten sollten darauf achten, dass Kinder nicht mit Feuerwerkskörpern experimentieren und insbesondere vor aufgefundene Blindgänger abraten. Silvesterknallkörper der Klassen II dürfen vom 31. Dezember 06 von 00 Uhr bis zum 01.01.07  24 Uhr gezündet werden. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist es generell versagt pyrotechnische Gegenstände abzubrennen. Knallt jemand zur falschen Zeit oder am falschen Ort, kann das ein Bußgeld zur Folge haben. Der Selbst- und Umbau von Feuerwerkskörpern ist verboten. Konkret- das bedeutet ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Beim Bau und der Verwendung solcher Selbstlaborate können schwerste Verletzungen erlitten werden. Mehr noch, kommen andere Personen zu Schaden, greift zum Einen das Strafrecht zum Anderen werden erhebliche zivilrechtliche Schadenswiedergutmachung geltend gemacht. Die Polizei weist darauf hin, dass Balkone keine geeigneten Plätze für das Zünden von Feuerwerkskörper, insbesondere von Raketen, sind. Fenster sollten in der Silvesternacht verschlossen bleiben. Eigentlich sollte einem Rutsch ins neue Jahr nichts mehr im Wege stehen. Wir wünschen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.  Ihre Polizei Impressum: Polizeidirektion Stendal Pressestelle Uchtewall 05 39576 Stendal Tel: (03931) 682-204 Fax: (03931) 682-202 Mail: pressestelle@sdl.pol.lsa-net.de

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