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Magdeburg, den 04.01.2007

Erteilung von Gruppenauskünften aus dem Melderegister an Parteien vor Wahlen

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 003/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 003/07 Magdeburg, den 4. Januar 2007 Erteilung von Gruppenauskünften aus dem Melderegister an Parteien vor Wahlen Innenstaatssekretär Rüdiger Erben: ¿Wer nicht möchte, dass seine persönlichen Daten weitergegeben werden, muss tätig werden!¿ Das Ministerium des Innern macht darauf aufmerksam, dass aus Anlass der Kommunalwahlen am 22. April 2007 die Meldebehörden nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahl­vorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Grup­penauskünfte aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen wahlberechtigter Personen erteilen dürfen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Über die Auskunftserteilung entscheiden die Meldebehörden in den Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden, die keiner Verwal­tungsgemeinschaft angehören, in eigener Verantwortung nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf eine Auskunfts­erteilung besteht grundsätzlich nicht. Die Daten dürfen von dem Datenempfänger nur zu dem Zweck ver­wendet werden, für den er sie erhalten hat. Er muss die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen. Eine zweck­widrige Verwendung der Meldedaten ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben: ¿Wer nicht möchte, dass seine Daten aus Anlass von Wahlen an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen herausgegeben werden, kann der Erteilung einer Gruppenauskunft kostenfrei und ohne Angabe von Gründen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zustän­digen Meldebehörde widersprechen. Der Widerspruch gilt für alle parlamentarischen und kommunalen Wahlen und bleibt bis zu einer Rücknahme gültig.¿ Sind im Melderegister Widersprüche von Einwohnern gegen eine Aus­kunftserteilung verzeichnet, unterbleibt eine Datenweitergabe. Aus die­sem Grund wird bei jeder An- und Ummeldung sowie mindestens ein­mal jährlich und zusätzlich vor jeder Wahl durch öffentliche Bekannt­machung auf dieses Widerspruchsrecht hingewiesen.  Impressum: Verantwortlich: Jan Weber Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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