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Magdeburg, den 09.01.2007

Spielräume für kommunale PPP-Projekte erweitert/Kabinett billigt neue Rahmenvorgaben für öffentlich-private Partnerschaften

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 009/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 009/07 Magdeburg, den 9. Januar 2007 Spielräume für kommunale PPP-Projekte erweitert/Kabinett billigt neue Rahmenvorgaben für öffentlich-private Partnerschaften Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung die Spielräume für kommunale Projekte in öffentlich-privater Partnerschaft ( public-private partnership , PPP) erweitert. Das Kabinett billigte neue Rahmenvorgaben des Innenministers für die Genehmigung von PPP-Vorhaben durch die Kommunalaufsicht. Innenminister Holger Hövelmann: ¿Mit diesem neuen Herangehen setzen wir ein wichtiges Vorhaben der Koalitionsvereinbarung um. Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, mit PPP-Projekten öffentliche Investitionsvorhaben zu erleichtern und gleichzeitig privates wirtschaftliches Engagement zu stärken. Gerade bei kommunalen Projekten ist PPP auch eine Chance für mittelständische Unternehmen.¿ Der Minister unterstrich, dass die Kommunalaufsicht in der Genehmigungspraxis für PPP-Projekte keine Abstriche vom Ziel der Haushaltskonsolidierung machen werde. Auch nach den neuen Rahmenvorgaben gelten Vorhaben in öffentlich-privater Partnerschaft als kreditähnliche Rechtsgeschäfte. Die wesentlichen Eckpunkte der neuen Rahmenvorgaben: · PPP-Projekte, die der Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben dienen (zum Beispiel Schulbauten), sind eher genehmigungsfähig als Vorhaben im Rahmen freiwilliger Aufgaben (zum Beispiel Sportstätten). Investitionen im freiwilligen Bereich dürfen notwendige Vorhaben zur Abdeckung von Pflichtaufgaben nicht gefährden. · Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalts- und Finanzplan können PPP-Modelle grundsätzlich nur zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben, nicht für freiwillige Aufgaben nutzen. · Die bislang im Rahmen der Haushaltskonsolidierung meist bevorzugte ¿Null-Variante¿, also die Beschränkung auf Einzelreparaturen und Mindestunterhaltung, ist nicht mehr grundsätzlich als sparsamste Variante zu betrachten. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine ¿ zum Beispiel PPP-finanzierte ¿ nachhaltige Investitionsmaßnahme langfristig nicht kostengünstiger ist. · Für Kommunen mit ausgeglichenem Haushalts- und Finanzplan entfallen die bisher geltenden, zusätzlichen Genehmigungsvoraussetzungen für PPP-Vorhaben (unterdurchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung; ¿freie Spitze¿; Schuldendienstquote von maximal zehn Prozent). · Bei der Darstellung der Finanzierung eines PPP-Projekts muss die jeweilige Kommune ein Planungskonzept für die gesamte Laufzeit der Maßnahme darlegen. Erforderlich sind zudem ein Wirtschaftlichkeitsvergleich verschiedener Finanzierungsarten und eine Risikoanalyse.   · Im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsvergleichs kann zur bautechnischen Beurteilung des Vorhabens die Fachkompetenz des Landesbetriebs Bau hinzugezogen werden. Auch für PPP-Vorhaben ist ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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