AG HAL Auswahl aus den Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 15.01.2007 bis 19.01.2007
Amtsgericht Halle-Saalkreis - Pressemitteilung Nr.: 001/07 Halle, den 12. Januar 2007 AG HAL Auswahl aus den Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 15.01.2007 bis 19.01.2007 Montag, 15.01.2007, 09:30 Uhr, Saal 1.019 ¿ Schöffengericht Fotoerlaubnis/Drehgenehmigung ist hiermit durch die Pressestelle für die allgemein zugänglichen Räumlichkeiten im Zusammenhang mit dieser Hauptverhandlung erteilt. über Aufnahmen im Sitzungssaal entscheidet der Vorsitzende der vorher zu befragen ist. Vorwurf: 4 Mal gewerbsmäßiger Diebstahl davon einmal tateinheitlich mit Nötigung.; Tatzeit: 23.06.2006 bis 22.07.2006 Zum Sachverhalt: Der 33-jährige zur Zeit in U-Haft einsitzende Angeklagte soll zur Finanzierung seines Drogenkonsums in Kaufhäusern in Halle jeweils Parfum verschiedener Marken entwendet haben, um diese anschließend gegen Betäubungsmittel einzutauschen. Am 21.07.2006 soll er einen ihn verfolgenden Kaufhausdetektiv mit einer Spritze bedroht haben, so dass der Detektiv aus Angst vor gesundheitlichen Schäden den Angeklagten habe laufen lassen. Dienstag, 16.01.2007, 13:30 Uhr, Saal 1.020 Fotoerlaubnis/Drehgenehmigung ist hiermit durch die Pressestelle für die allgemein zugänglichen Räumlichkeiten im Zusammenhang mit dieser Hauptverhandlung erteilt. über Aufnahmen im Sitzungssaal entscheidet die Vorsitzende die vorher zu befragen ist. Vorwurf: mehrfacher Betrug; Tatzeit: März 2002 bis 15.07.2005 Zum Sachverhalt: Der mittlerweile 43-jährige Hallenser soll im März 2002 einen Bekannten um ein privates Darlehen in Höhe von 4.000,00 ¿, im April 2003 um ein Darlehen in Höhe von 5.000,00 ¿ sowie noch einmal 2.000,00 ¿ letztlich im April 2003 in Höhe von 400,00 ¿ ausgeliehen haben, in dem Bewusstsein, dass er aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage sein würde, den Kreditbetrag zurückzuzahlen. Der Angeklagte habe später die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Im März 2004 habe er sich von einer Nachbarin in zwei Fällen jeweils 1.000,00 ¿ geliehen sowie in einem Fall versucht, sich 15.000,00 ¿ zu leihen, worauf die Nachbarin nicht eingegangen sei. Im Februar 2004 habe er schließlich einen Mietvertrag über eine Wohnung in Halle geschlossen, ohne zur Zahlung der fälligen Miete jeweils in der Lage zu sein, wodurch ein Gesamtschaden bis Juli 2005 über 10.690,00 ¿ entstanden sei. Unmittelbar in diesem Zusammenhang habe er versucht eine weitere Wohnung anzumieten unter Hinweis auf eine Beschäftigung bei einer allerdings nicht existenten Firma mit einem Nettoeinkommen von 5.300,00 ¿. Für eine andere Wohnung habe er eine Malerfirma in Halle mit Malerarbeiten beauftragt. Von dieser Firma habe er sich im Juli 2005 1.250,00 ¿ geliehen, ohne zur Zahlung in der Lage zu sein. Der Angeklagte ist wegen gleichartiger Delikte bereits strafrechtlich verurteilt worden. Mittwoch, 17.01.2007, 08:30 Uhr, Saal 2.034 ¿ Jugendschöffengericht Die vorsitzende Richterin hat Film- und Fotoaufnahmen unmittelbar vor und im Sitzungssaal zum Schutze eines jugendlichen Zeugen untersagt. Aus diesem Grunde wird auch für das Justizzentrum Halle keine Fotografier- oder Filmerlaubnis erteilt. Vorwurf: gefährliche Körperverletzung; Tatzeit: 02.10.2005 Zum Sachverhalt: Die zur Tatzeit 35-jährige Angeklagte soll ihren am 19.05.1990 geborenen leiblichen Sohn auf dem Balkon ihrer Wohnung mit einem Messer in das rechte Bein gestochen haben, wodurch der Geschädigte tiefe, stark blutende Verletzungen sowie starke Schmerzen erlitten habe. Zwei frühere Termine in dieser Sache fanden nicht statt, da die Angeklagte nicht erschienen war. Daraufhin hat das Gericht Haftbefehl erlassen, der kurz vor Weihnachten vollstreckt wurde. Die Angeklagte wird nunmehr aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Mittwoch, 17.01.2007, 13:30 Uhr, Saal 2.020 ¿ Jugendrichter Fotoerlaubnis/Drehgenehmigung ist hiermit durch die Pressestelle für die allgemein zugänglichen Räumlichkeiten im Zusammenhang mit dieser Hauptverhandlung erteilt. über Aufnahmen im Sitzungssaal entscheidet der Vorsitzende der vorher zu befragen ist. Vorwurf: Führsorgepflichtverletzung; Tatzeit: 21.-22.04.2006 Zum Sachverhalt: Die 36-jährige Hallenserin soll am Abend des 21.04.2006 ihre Wohnung verlassen und dabei ihren zweijährigen Sohn und einen Mischlingshund unbeaufsichtigt zurückgelassen haben. Erst gegen 03:00 Uhr am 22.04.2006 sei sie zurückgekehrt. Zuvor sei das Kind bereits durch Einsatz einer Drehleiter durch die Feuerwehr aus der Wohnung gebracht worden. Werner Budtke Impressum: Amtsgericht Halle-Saalkreis Pressestelle Thüringer Str. 16 06112 Halle Tel: (03 45) 2 20 53 21 Fax: (03 45) 2 20 55 86, 2 20 50 30 Mail: pressestelle@ag-hal.justiz.sachsen-anhalt.de
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