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Magdeburg, den 15.01.2007

Vom Schnellimbiss bis zum fleischverarbeitenden Großunternehmen - Lebensmittelkontrolle in Sachsen-Anhalt jetzt risikoorientiert

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 004/07 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 004/07 Magdeburg, den 13. Januar 2007 Vom Schnellimbiss bis zum fleischverarbeitenden Großunternehmen - Lebensmittelkontrolle in Sachsen-Anhalt jetzt risikoorientiert Magdeburg. Sachsen-Anhalt hat mit Jahresbeginn die Überwachung der Lebensmittelunternehmen auf ein System der Risikoeinstufung umgestellt.  Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe erklärte dazu: ¿Wie oft ein Unternehmen kontrolliert wird, hängt vor allem von der Beurteilung des möglichen gesundheitlichen Risikos für Verbraucherinnen und Verbraucher ab. In die Bewertung fließen ein, wie schnell  die Produkte verderben können und welches Hygienemanagement die Unternehmen führen.¿ Bisher war die Überwachungsfrequenz für die einzelnen Unternehmensarten relativ starr geregelt. Mit dem neuen System werden die Unternehmen stärker als bisher in die Pflicht genommen. Zeichnen sie sich durch eine vorbildliche betriebliche Hygiene aus, werden sie seltener kontrolliert. Umgekehrt gilt aber auch: Wer mit Verstößen gegen das Lebensmittelrecht auffällt, muss mit häufigeren Besuchen der Kontrolleurinnen und Kontrolleure rechnen. Kuppe betonte: ¿Die Unternehmen haben es also deutlicher als bislang selbst in der Hand, durch gute Eigenüberwachung die Sicherheit der von ihnen hergestellten und gehandelten Produkte zu gewährleisten. Nach dem Grad des Erfolges, wie die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit durch die Unternehmer selbst gelingt, richtet sich die Häufigkeit der amtlichen Kontrollen.¿ Laut Jahresstatistik Im Jahr 2005 waren die Lebensmittelkontrolleurinnen und ¿kontrolleure der Landkreise zu 49.280 Überprüfungen in Betrieben unterwegs. Geachtet wird auf die Einhaltung der Vorschriften für die gesundheitliche Unbedenklichkeit, die richtige Kennzeichnung und Zusammensetzung der Lebensmittel. Auch die hygienischen Verhältnisse und andere Aspekte der Lebensmittelsicherheit sowie die Eigenkontrollsysteme der Betriebe werden überprüft. Kontrolliert werden Lebensmittel, Tabakwaren, Bedarfsgegenstände und Kosmetika in allen Bereichen der Herstellung, der Verarbeitung und des Handels bis zur Abgabe an die Endverbraucherinnen und ¿verbraucher. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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