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Magdeburg, den 16.01.2007

Gesetz zum Nichtraucherschutz geht in parlamentarische Beratung

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 027/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 027/07 Magdeburg, den 16. Januar 2007 Gesetz zum Nichtraucherschutz geht in parlamentarische Beratung Der Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe zur Stärkung des Nichtraucherschutzes in Sachsen-Anhalt geht in die parlamentarische Beratung. Das Kabinett gab dafür am heutigen Dienstag grünes Licht. Demnach soll ab August das Rauchen grundsätzlich untersagt werden in allen Gebäuden der öffentlichen Verwaltung des Landes, in Krankenhäusern sowie Kur- und Reha-Einrichtungen, in Kindertagesstätten, Schulen und Jugendklubs sowie in Senioren-, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen. Vor der Verabschiedung im Kabinett hatten Organisationen und Institutionen im Rahmen einer schriftlichen Anhörung Gelegenheit, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Lediglich der Landeschülerrat nahm eine generell ablehnende Haltung ein. Er setzt ausschließlich auf Freiwilligkeit. Der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindebund gaben ebenso eine grundsätzlich positive Stellungnahme ab wie die LIGA der freien Wohlfahrtspflege, die Krankenhausgesellschaft und der Landesbehinderten-Beirat. Kuppe sieht in der ¿deutlich positiven Reaktion¿ eine Rückenstärkung für einen besseren Nichtraucherschutz in Sachsen-Anhalt. Die Ministerin betonte: ¿Die Erkenntnis ist gewachsen, dass Rauchen nicht eine beliebige Gesundheitsgefährdung ist. Rauchen und unfreiwilliges passives Rauchen können zum Tod führen.¿ Nach Vorstellung der Ministerin kann der Gesetzentwurf noch im Januar erstmals im Landtag beraten werden, so dass im Frühjahr eine abschließende Befassung realistisch erscheint. Kuppe bekräftigte ihr Vorhaben, das Gesetz zum 1. August ¿ mit Beginn des neuen Schuljahres ¿ in Kraft treten zu lassen. Kuppe betonte: ¿Das Nichtraucherschutzgesetz ist der Einstieg zu einem rauchfreien Sachsen-Anhalt.¿ Unter Verweis auf die bundesweite Diskussion zu einem Rauchverbot in Gaststätten fügte sie an: ¿Wir sind am Anfang eines längeren Weges.¿ Derzeit erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, in der Gesundheitsministerin Kuppe Sachsen-Anhalt vertritt, Vorschläge für eine möglichst bundeseinheitliche Regelung. Diese solle abgewartet werden, so Kuppe. Hintergrund: Jährlich sterben in Deutschland etwa 110.000 bis 140.000 Menschen infolge des Tabakkonsums, 3.000 bis 5.000 Menschen infolge Passivrauchens. Sachsen-Anhalt ist nach Bremen das zweite Bundesland, das eine gesetzliche Regelung in Angriff nimmt. Der Kampf gegen das Rauchen ist auch eines von fünf Gesundheitszielen in Sachsen-Anhalt. Demnach soll der Anteil von Raucherinnen und Rauchern in der Bevölkerung spürbar gesenkt werden. Das Gesundheitsministerium ist per Dienstvereinbarung seit 1. September 2006 rauchfreies Ministerium. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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