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Magdeburg, den 18.01.2007

Kultusministerium zur akuten Sturmwarnung: Entscheidung zum Erteilen des Unterrichts wird vor Ort getroffen

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 013/07 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 013/07 Magdeburg, den 18. Januar 2007 Kultusministerium zur akuten Sturmwarnung: Entscheidung zum Erteilen des Unterrichts wird vor Ort getroffen Zur Aufsichtspflicht der Schulen gehört es, Gefahren von den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften abzuwenden. Dieses gilt auch für den heutigen Tag unter Beachtung der für ganz Deutschland geltenden Sturmwarnung. Je nach Sachlage können die Schulen entscheiden, ob der Unterricht vorzeitig beendet wird oder ob die Schülerinnen und Schüler in den Schulen bleiben, bis die Gefahr abgeklungen ist. Dabei sind die Schülertransportmöglichkeiten mit den zuständigen Busunternehmen zu klären und zu berücksichtigen. Die Schulfachreferate des Landesverwaltungsamtes haben die Schulen informiert und sie angewiesen, Rücksprache mit den Landkreisen zur Bewertung des Risikos und zur Sicherung ggf. erforderlicher vorzeitiger Schülertransporte zu nehmen bzw. die Aufsicht bis zur Abholung der Kinder durch die Eltern zu sichern. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de

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