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Magdeburg, den 23.01.2007

Kabinett billigt Pläne zur Justizstrukturreform

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 034/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 034/07 Magdeburg, den 23. Januar 2007 Kabinett billigt Pläne zur Justizstrukturreform Das Kabinett hat die Pläne des Justizministeriums für eine Justizstrukturreform in seiner heutigen Sitzung gebilligt und das Justizministerium beauftragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die Zahl der Gerichtsstandorte soll vor dem Hintergrund zurückgehender Einwohnerzahlen und zum Teil rückläufiger Eingangszahlen bei den Gerichten reduziert werden. ¿Ziel sind leistungsfähige und zukunftsfeste Strukturen der Justiz¿, so Justizministerin Prof. Angela Kolb. ¿Bei der großen Fülle von Rechtsvorschriften brauchen wir Gerichtstandorte, an denen eine ausreichende Spezialisierung möglich ist. Wir werden deshalb die notwendigen Veränderungen mit Konsequenz umsetzen, damit die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auch in Zukunft eine in höchstem Maße qualifizierte Rechtsprechung in Anspruch nehmen können¿. Der Auftrag, die Justizlandschaft neu zu ordnen, war im Koalitionsvertrag von CDU und SPD festgeschrieben worden. Das Justizministerium hat die Zukunftsfähigkeit der Gerichtsstandorte im Land in den vergangenen Monaten anhand einheitlicher Kriterien wie Bürgernähe und Infrastruktur, Immobiliensituation und Personalkosten geprüft und auch umfassende Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorgenommen. Danach wird nicht nur erreicht, dass in den kommenden Jahren in genügend großen Gerichten eine ausreichende Spezialisierung gewährleistet ist. Die Reform spart zugleich Kosten in Millionenhöhe. Nach den Berechnungen des Justizministeriums werden auf zehn Jahre gerechnet 17 Millionen Euro eingespart, auf 20 Jahre sind es 25 Millionen Euro. Justizministerin Kolb: ¿Neben diesen finanziellen Vorteilen gibt es einen weiteren wichtigen Effekt: Wir können Personal effektiver einsetzen, nämlich dort, wo es am dringendsten benötigt wird¿. So ist insbesondere vorgesehen, Richter nach der Schließung von Gerichtsstandorten von der Arbeits- in die besonders belastete Sozialgerichtsbarkeit zu versetzen. Das Kabinett hat sich dafür ausgesprochen, die beiden kleinsten Amtsgerichte im Land, Osterburg und Hettstedt, zu schließen. Im Rahmen eines mehrjährigen Prozesses sollen zudem die Arbeitsgerichte in Halberstadt und Naumburg, das Sozialgericht Stendal und Deutschlands kleinstes Verwaltungsgericht in Dessau geschlossen werden. Allein die Aufgabe des Verwaltungsgerichtsstandorts Dessau spart laut Justizministerium über zehn Jahre gerechnet sechs Millionen Euro. Darüber hinaus soll die 1999 begonnene Amtsgerichtsstrukturreform weitergeführt werden, drei von derzeit fünf Außenstellen sollen geschlossen werden. Im Einzelnen wird empfohlen, die Zweigstelle Genthin des Amtsgerichts Burg, die Zweigstelle Querfurt des Amtsgerichts Merseburg sowie die Zweigstelle Wanzleben des Amtsgerichts Oschersleben aus wirtschaftlichen Gründen aufzulösen. Bestand haben sollen dagegen die Zweigstelle Wolmirstedt des Amtsgerichts Haldensleben und die Zweigstelle Staßfurt des Amtsgerichts Aschersleben. Perspektivisch werden zudem die Außenstelle der Staatsanwaltschaft Halle in Naumburg und die Außenstelle der Staatsanwaltschaft Magdeburg in Halberstadt aufgegeben. Hier existieren allerdings langfristige Mietverträge, so dass die Staatsanwaltschaften in Naumburg bis 2014 und in Halberstadt bis 2011 arbeiten werden. Steigen die Eingangszahlen in den kommenden Jahren an, wird der Weiterbestand erneut geprüft. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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