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Magdeburg, den 05.02.2007

Innenminister Holger Hövelmann und die Vorsitzende der Härtefallkommission Monika Schwenke stellten den Tätigkeitsbericht der Kommission für das Jahr 2006 vor

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 045/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 045/07 Magdeburg, den 5. Februar 2007 Innenminister Holger Hövelmann und die Vorsitzende der Härtefallkommission Monika Schwenke stellten den Tätigkeitsbericht der Kommission für das Jahr 2006 vor Innenminister Holger Hövelmann stellte heute gemeinsam mit der Vorsitzenden der Härtefallkommission Sachsen-Anhalts, Monika Schwenke, die auch Migrationsbeauftragte für das Bistum Magdeburg ist, den Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission für das Jahr 2006 vor. Seit Mai 2005 befasst sich die Härtefallkommission des Landes mit Anträgen ihrer Mitglieder, ausreisepflichtigen Ausländern unter Härtegesichtspunkten durch Anordnung des Innenministers den Verbleib in Deutschland zu ermöglichen. Hauptgrund für die Anrufung der Kommission war der durch den langjährigen Aufenthalt erreichte hohe Grad der Integration der Betroffenen. In der überwiegenden Anzahl der Fälle handelte es sich um Familien, bei denen insbeson-dere die Situation der in Deutschland geborenen oder in jungen Jahren eingereisten Kinder, die ihre prägenden Kindheits- und Jugendjahre in Deutschland verbrachten, zu berücksichtigen war. Weitere Gründe waren Erkrankungen und eine schwierige Situation nach Rückkehr ins Heimatland. Im Jahr 2006 wurden 27 Anträge gestellt, von denen drei noch vor der Beratung in der Kommission wieder zurückgenommen worden sind. Die 27 Anträge bezogen sich auf 113 Personen, davon 56 Kinder. Hauptherkunftsländer waren das Kosovo (40,7 %), die Türkei (18,5 %) und Vietnam (11,1 %). Im Ergebnis der Beratungen nahmen die antragstellenden Mitglieder 10 Anträge zurück, bei 8 Anträgen wurde das Härtefallersuchen abgelehnt. Bei 8 Anträgen, davon 2 aus 2005, stellte sie dringende humanitäre Gründe fest, die einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigen, und beschloss jeweils ein Härtefallersuchen. Das Innenministerium entsprach allen gestellten Härtefallersuchen und ordnete die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen an. In Fällen, in denen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit möglich war, wurde die Verlängerung der auf ein Jahr befristeten Aufenthaltserlaubnis von dem Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts durch Erwerbstätigkeit bzw. von Nachweisen über Bemühungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit abhängig gemacht, um die finanzielle Belastung der öffentlichen Hand zu verringern. Von den insgesamt 9 Anordnungen des Innenministeriums zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen waren 51 Personen betroffen, davon 24 Kinder. Die betroffenen Personen kamen hauptsächlich aus dem Kosovo (66,7 %) und in jeweils 11,1 % der Fälle aus der Türkei, Vietnam sowie Bosnien und Herzegowina. Die Geschäftsstelle erstellt für die Mitglieder für jeden Härtefallantrag eine Vorlage unter Beteiligung der Ausländerbehörde und erforderlichenfalls auch anderer Stellen. In den Sitzungen werden die Fälle von allen Seiten beleuchtet und diskutiert. Jeder Fall sei individuell und daher häufig nicht mit anderen vergleichbar, so die Vorsitzende der Kommission Monika Schwenke. Ein Schema für die Behandlung von Härtefallanträgen in der Kommission gebe es nicht. Die Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern, bei dem die Härtefallkommission organisatorisch angebunden ist, sei gut. Hövelmann: ¿Nach wie vor ist kein Missbrauch bei der Möglichkeit der Anrufung der Härtefallkommission festzustellen. Die Arbeit der Härtefallkommission hat auch nach dem Bleiberechtskompromiss der Innenministerkonferenz einen hohen Stellenwert, da es in Einzelfällen auch weiterhin zu ausländerrechtlichen Konfliktsituationen kommen kann, für deren Lösung die Befassung durch die Härtefallkommission notwendig ist.¿ Die Tatsache, dass er sich bei allen im vergangenen Jahr vorgelegten Ersuchen dem Vorschlag der Härtefallkommission anschließen konnte, mache auch deutlich, dass sich die Mitglieder mit hoher Sach- und Fachkompetenz der Arbeit in der Kommission widmen. Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

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