Mehr Geld für Beratung von Straffälligen - Justiz fördert Projekte gegen rechte Gewalt
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 009/07 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 009/07 Magdeburg, den 5. Februar 2007 Mehr Geld für Beratung von Straffälligen - Justiz fördert Projekte gegen rechte Gewalt Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justiz verstärkt die Förderung von Projekten, die Jugendkriminalität und politischem Extremismus entgegen wirken. 113.000 Euro stehen 2007 dafür zur Verfügung. Damit fließt jeder sechste Euro, der für die Unterstützung der Arbeit der freien Träger der Straffälligenhilfe ausgegeben wird, in die Prävention im Jugendbereich. Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb: ¿Die Justiz und die Vereine der freien Straffälligenhilfe haben ein wichtiges gemeinsames Ziel: Zu verhindern, dass gefährdete Jugendliche straffällig werden.¿ Aus Mitteln des Justizhaushalts und aus EU-Töpfen werden im Kampf gegen Rechtsextremismus die Projekte ¿Handeln statt zu warten, gegen Gewalt und Rechtsextremismus¿ des Jugendförderungszentrums Gardelegen, ein Projekt zum Umgang mit straffällig gewordenen rechtsorientierten Jugendlichen des Vereins ¿Rückenwind Schönebeck¿ und ein Projekt des Kreis-Kinder- und Jugendrings Mansfelder Land finanziell unterstützt. Insgesamt wird die Arbeit der freien Träger durch das Justizministerium mit 710.500 Euro aus Landesmitteln (342.700 Euro) und Töpfen der EU-Strukturfonds (367.800 Euro) gefördert. Ministerin Kolb: ¿Das duale System aus Staat und Vereinen hat sich bewährt. Es hilft bei der Integration und Resozialisierung von straffällig gewordenen Menschen.¿ Zu den unterstützten Arbeitsfeldern zählen neben der Prävention im Jugendbereich der Täter-Opfer-Ausgleich nach dem allgemeinen Strafrecht sowie die Arbeit mit erwachsenen Straffälligen im Allgemeinen. Dazu zählen insbesondere: Der Täter-Opfer-Ausgleich: Der bundesgesetzlich verankerte Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) berücksichtigt Opferinteressen stärker, als dies in Strafverfahren möglich ist. Unter Anleitung des Landesverbandes für Straffälligen- und Bewährungshilfe wurde seit 1994 ein Netz von Schlichtungseinrichtungen privater Vereine geschaffen. Sie führen unter Einbeziehung der Konfliktschlichter/innen des Sozialen Dienstes der Justiz den TOA durch. Der Landesverband für Straffälligen- und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt e. V. und weitere elf freie Träger werden mit 318.000 Euro gefördert. Die Beratungsstellen des Projekts ¿ZEBRA¿: Das Land, der Landesverband für Straffälligen- und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt e. V. und die freien Träger der Straffälligenhilfe arbeiten an einer Rahmenkonzeption unter dem Titel ¿ZEBRA - Zentrum für Entlassungshilfe, Beratung, Resozialisierung und Anlaufstelle zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit¿. Das Konzept soll die Förderziele für Sachsen-Anhalt benennen, sowie Qualitätsanforderungen und Kriterien zur effizienten Mittelvergabe bestimmen. In ¿ZEBRA¿-Zentren sollen künftig u. a. Straffällige und ihre Angehörigen beraten und betreut werden. Darüber hinaus sollen Projekte zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit organisiert werden. Außerdem soll es Schulungs-Angebote für ehrenamtliche Mitarbeiter geben. Ziel des ganzheitlichen Ansatzes ist, die Lebenssituation der Straffälligen zu verbessern und ihre Chancen für eine Integration in die Gesellschaft zu erhöhen. Dabei wird großer Wert auf die Zusammenarbeit mit dem staatlichen Sozialen Dienst der Justiz und den Haftanstalten gelegt. Eine verstärkte Förderung der Beratungsstellen zur Betreuung Straffälliger ist im Koalitionsvertrag von CDU und SPD als konkretes Ziel der Landesregierung benannt. Ziel ist, die Zuweisungen in den Jahren 2007 bis 2009 zu erhöhen, um die finanzielle Lage der freien Träger der Straffälligenhilfe zu verbessern. Von 2006 auf 2007 wurden die Haushaltsmittel um 60.000 Euro auf nunmehr 280.500 Euro aufgestockt. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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