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Magdeburg, den 13.02.2007

Landesregierung stimmt Gesundheitsreform im Bundesrat zu /  Kompromiss zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 081/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 081/07 Magdeburg, den 13. Februar 2007 Landesregierung stimmt Gesundheitsreform im Bundesrat zu /  Kompromiss zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems Nach Auffassung der Landesregierung ist die geplante Gesundheitsreform ein Kompromiss, mit dem die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems in Deutschland gesichert werden soll. Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe sagte am heutigen Dienstag in Magdeburg: ¿Steigenden Kosten im Gesundheitswesen stehen sinkende Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber.¿ Sachsen-Anhalt werde daher der Gesundheitsreform in der Sitzung des Bundesrates an diesem Freitag zustimmen. Das ¿Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung¿ soll nach den Worten der Ministerin jedoch nicht nur die finanzielle Grundlage neu ordnen. Zentrale Ziele sind weiterhin Strukturreformen, die Verbesserung der medizinischen Versorgung und Schließung von Gerechtigkeitslücken. Die Ministerin betonte: ¿Die Gesundheitsreform greift tief in das System der medizinischen Versorgung in Deutschland ein. Deshalb fordern die Bundesländer in einem Entschließungsantrag von der Bundesregierung eine intensive Beobachtung der Wirkung der Reform. Sollte sich zeigen, dass einzelne Regelungen nicht so funktionieren wie erwartet, muss umgehend nachgesteuert werden. Das betrifft vor allem solche Bereiche wie die Krankenhausfinanzierung, die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung, die Entschuldung der Krankenkassen und die Anwendung des Insolvenzrechtes. ¿ Als Ecksteine der Reform nannte die Ministerin eine gerechtere Finanzierung der Krankenkassen, einen deutlich intensiveren Wettbewerb zwischen den Kassen und die Einführung einer Versicherungspflicht für alle. Kuppe: ¿Der Fall des insolvent gewordenen Handwerkers, der den Schutz der Privatkrankenkasse verliert und dann ohne Krankenversicherung dasteht, gehört somit der Vergangenheit an. Künftig wird niemand in Deutschland ohne Versicherungsschutz sein.¿ Zu einzelnen Punkten: · Das Gesetz beendet die Budgetierung der ärztlichen Honorare. Ab dem 1.1. 2009 gilt eine vereinfachte, leistungsgerechte Gebührenordnung. Diese soll auch die Verwerfungen zwischen den Vergütungen in den neuen und den alten Bundesländern ausgleichen. In ostdeutschen Regionen mit Unterversorgung beziehungsweise drohender Unterversorgung können schon vorher zwischen Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen Zuschläge vereinbart werden, die vollständig von den Kassen getragen werden. · Kassen bekommen im Rahmen des Vertragswettbewerbes mehr Möglichkeiten zur Tarifgestaltung. So können sie schnell und flexibel auf die Versorgungsbedürfnisse der Patientinnen und Patienten reagieren. Kassen können gesunde Lebensweise mit niedrigeren Tarifen belohnen. · Die finanzielle Ausstattung der Krankenkassen wird mit dem Gesundheitsfonds fairer als bisher gestaltet. Davon profitieren besonders die Ortskrankenkassen in den ostdeutschen Bundesländern, die überdurchschnittlich viele alte und kranke Versicherte führen. Neben den Grundzuweisungen erhalten die Kassen einen Ausgleich für Mehrkosten aufgrund einer ungünstigeren Versichertenstruktur. · Privat Versicherte erhalten mehr Wahlmöglichkeiten als bisher und können ihre Altersrückstellungen künftig bei einem Kassenwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung mitnehmen. · Alle von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen werden in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. · Die medizinische Vorsorge für Mütter und Väter wird verbessert. Notwendige Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren werden zu Pflichtleistungen der Krankenkassen. · Die Rehabilitation für ältere Menschen verbessert sich. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden zu gesetzlichen Pflichtleistungen für die Krankenkassen. Das hat für die Kassen den Vorteil, dass diese Leistungen in den Risikostrukturausgleich einbezogen werden. · Schwerkranke und sterbende Menschen sollen so wenig wie möglich leiden müssen. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben daher künftig Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung. · · Impressum: · Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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