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Magdeburg, den 19.02.2007

(OVG LSA ) Über die einstweiligen Linienverkehrerlaubnisse für das rechtseblische Linienbündel und  das Stadtverkehrslinienbündel muss der Landkreis Wittenberg neu entscheiden (Az:1 M 267/06).

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/07 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/07 Magdeburg, den 13. Februar 2007 (OVG LSA ) Über die einstweiligen Linienverkehrerlaubnisse für das rechtseblische Linienbündel und  das Stadtverkehrslinienbündel muss der Landkreis Wittenberg neu entscheiden (Az:1 M 267/06). Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat am 09.02.2007 in einem Eilverfahren entschieden, dass die Beschwerde der Mitkonkurrenten gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dessau vom Dezember 2006 teilweise Erfolg hat. Die konkurrierenden Verkehrsunternehmen wandten sich dagegen, dass der Landkreis Wittenberg der Nahverkehrskooperation ¿Neuer Wittenberger Busverkehr¿ die Genehmigung der von ihm zum 1.1.2007 ausgeschriebenen Linienverkehrsbündel erteilt hatte. Die Eilantragsteller hatten sich selbst um die Verkehrsleistungen beworben, waren aber im Genehmigungsverfahren unterlegen. Bei konkurrierenden Genehmigungsanträgen hat die zuständige Behörde eine in ihrem Ermessen stehende Auswahlentscheidung zu treffen, wobei in erster Linie darauf abzustellen ist, wer die bessere Verkehrsbedienung bietet. Ein Bewertungsschema zur Ermittlung des die beste Verkehrsbedienung bietenden Angebots, das zwei von dreizehn Kriterien durch eine hier unbeschränkt erreichbare Zahl an Pluspunkten ein derart hohes Gewicht gibt, dass sämtliche anderen Kriterien jegliche Relevanz verlieren, und damit sachlich gänzlich entwertet werden, liegt außerhalb des der Genehmigungsbehörde zustehenden Entscheidungsspielraums. Dies entschieden jetzt die Richter des Oberverwaltungsgerichts. Der Landkreis muss unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts neu nunmehr neu entscheiden, wer vorläufig den Verkehr in den beiden Linienbündeln bedienen darf. Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Schönebecker Straße 67 a 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7066 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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