Befüllung von Kalkteich 18 der Solvay-Werke vorläufig genehmigt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 012/07 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 012/07 Halle (Saale), den 2. März 2007 Befüllung von Kalkteich 18 der Solvay-Werke vorläufig genehmigt Das Landesverwaltungsamt hat die vorläufige Nutzung des Kalkteiches Nr. 18 genehmigt. Das Gutachten zur Standsicherheit des Kalkteichs 18 liegt dem Landesverwaltungsamt vor. Es wird derzeit durch einen vom Amt eingesetzten Gutachter geprüft und bewertet. Sollte der Gutachter noch zu anderen Erkenntnissen gelangen, werden diese in das weitere behördliche Verfahren eingebunden. Nach dem jetzigen Erkenntnisstand sind an diesem Teich keine Standsicherheitsprobleme zu erwarten. Deshalb konnte die Befüllung des Kalkteiches Nr. 18 zugelassen werden, wenn die im Standsicherheitsgutachten formulierten Randbedingungen und die zusätzlichen Forderungen des Landesverwaltungsamtes zur Überwachung garantiert sind. Mit einer endgültigen Entscheidung zur künftigen Nutzung des Kalkteiches Nr. 18 ist gegen Ende der nächsten Woche zu rechnen. Das auf der Pressekonferenz der Solvay Chemicals GmbH vorgestellte Gutachten zum Dammbruch am Kalkteich 19 ist ein Vorgutachten zu den Schadensursachen des Bruchs am 03.02.2007 und liegt dem Landesverwaltungsamt ebenfalls vor. Zur endgültigen Beurteilung der Schadensursache werden derzeit noch weitergehende Untersuchungen und Analysen durchgeführt. Die Bedenken der Anwohner vor Ort nimmt das Landesverwaltungsamt sehr ernst. Um eine Wiederholung eines solches Vorfalls zu vermeiden, werden durch die Solvay Chemicals GmbH auf der Innenseite der Kalkteich-Dämme Sonden zur kontinuierlichen Überwachung von Wasserstand und -druck installiert. Bei einem Anstieg des Drucks kann der betreffende Teich sofort außer Betrieb genommen werden. Weiterhin werden Messmarken zur Beobachtung der Geometrie der Böschungen gesetzt. Die Böschungen werden noch öfter, intensiver und geschulter als in der Vergangenheit durch Begehungen kontrolliert. Für den bereits im Kalkteich 15 b installierten Kontrollmechanismus, welcher sich auf die Prüfung der Porenwasserdruckansätze innerhalb des Kalkteiches bezieht, gibt es keine gesetzliche Regelung. Die Installation wurde durch das Landesprüfamt für Bautechnik Sachsen-Anhalt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Erhöhung des Kalkteichs auf 30 m für diesen Kalkteich gefordert. Sie diente der Überprüfung der theoretischen Berechnungsansätze. Die Richtigkeit dieser Modellansätze konnte durch diese Methode nachgewiesen werden, so dass die Forderung dieser Überwachung für die anderen Kalkteiche nicht vorgesehen wurde und auch nicht notwendig erschien. Die Solvay Chemicals GmbH hat in der Vergangenheit ihre Aufgaben und gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Es gibt keine für das Landesverwaltungsamt verbleibenden Zweifel, dass das Unternehmen auch in Zukunft die gesetzlichen Bestimmungen einhalten wird. Ganz im Gegenteil stellt das Unternehmen sicher, dass über die gesetzlich zu fordernden Auflagen hinausgehende Vorkehrungen zur Verhinderung einer Wiederholung getroffen werden. Das Landesverwaltungsamt wird gleichwohl objektiv und neutral das Unternehmen im Rahmen der Betriebsüberwachung beraten und ständig neu hinzukommende Erkenntnisse und Erfahrungen in die Genehmigungsauflagen einbeziehen und die Einhaltung dieser Auflagen kontrollieren. ¿Wir haben sehr wohl registriert, wie korrekt das Unternehmen die Verantwortung für den Vorfall sofort übernommen hat und wie korrekt und seriös die darauf folgenden Schritte abliefen. Ich persönlich bin fest davon überzeugt, dass Solvay in der Zukunft noch mehr als andere Unternehmen die Standsicherheit der Anlage im Auge haben wird, um eine langfristige Unterbrechung des Produktionsbetriebes zu vermeiden¿ sagte Thomas Leimbach, der Präsident des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale) zu diesem Zwischenstand. Hintergrund: Die Kalkteiche werden von der Solvay Chemicals GmbH als Abwasserbehandlungsanlagen betrieben und unterstehen deshalb der Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes als obere Wasserbehörde. Bis zum Dammbruch sind beim Betrieb der Kalkteiche keine Unregelmäßigkeiten aufgetreten. Gleich nach dem Bekanntwerden des Dammbruchs wurde beim LVwA eine Untersuchungskommission mit Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen der Landesverwaltung zur Klärung der Hintergründe eingesetzt. Das LVwA prüft im Rahmen der eingerichteten Untersuchungskommission nicht nur die Ursachen des Dammbruchs, sondern auch die Entsorgung der weiterhin anfallenden Abwässer. Hierzu gehört auch die Frage, ob Kalkteich 18 in Zukunft befüllt werden kann. Dem LVwA wurden zwischenzeitlich von Solvay ein Standsicherheitsgutachten zum Kalkteich 18 und ein Vorgutachten zum Dammbruch am Kalkteich 19 übergeben. Das Vorgutachten zum Dammbruch am Kalkteich 19 vom 26.02.2007 macht erste Aussagen zur wahrscheinlichsten Bruchursache am KT 19, die durch weitere Untersuchungen belegt werden müssen. Auf Grund der zur Verfügung stehenden Luftaufnahmen und Begehungen kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass es sich beim Böschungsbruch am KT 19 um ein so genanntes Blockgleiten handelt, bei dem starre Körper auf ebenen Gleitflächen verschoben werden, wobei der Bruchvorgang kinematisch möglich sein muss. Erste Folgerungen aus dem Schadensfall durch den Gutachter lauten: Bei Einhaltung aller festgelegten Randbedingungen sind die Kalkteiche standsicher. Um diese Konstruktionsprinzipien und Betriebsweisen einzuhalten, ist mit geeigneten Methoden eine fortlaufende Beobachtung der Wasserdruckverhältnisse erforderlich. Damit kann das verbleibende Restrisiko verringert werden. Aus dem vorliegenden Standsicherheitsgutachten für den KT 18 vom 20.02.07 gehen nachfolgende prinzipielle Aussagen hervor: Für den Ist-Zustand 2006 mit den in der Vergangenheit nachgerüsteten Dränagen ist der südwestliche Pionierdamm mit Böschungsneigung von 1:2 für die 3 vorkommenden Bodentypen ausreichend standsicher im Bezug auf Böschungsbruch bzw. das Abgleiten gegen den Untergrund. Das Gesamtsystem Kalkteich 18 ist bei einer weiteren Erhöhung im Rahmen des Genehmigungsumfangs in der geplanten Bau - und Betriebsweise standsicher. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514-1244 Fax: (0345) 514-1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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