Impfstatus von Kindern in Sachsen-Anhalt weiter verbessert / Noch mehr Vorsorge gegen Keuchhusten notwendig
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 014/07 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 014/07 Magdeburg, den 1. März 2007 Impfstatus von Kindern in Sachsen-Anhalt weiter verbessert / Noch mehr Vorsorge gegen Keuchhusten notwendig Der Impfstatus von Kindern in Sachsen-Anhalt hat sich im vergangenen Jahr weiter verbessert. Insbesondere die Schulanfängerinnen und -anfänger verfügen über einen guten Basisschutz. Das geht aus dem jetzt vorliegenden Impfbericht 2005 hervor. Grundlage für diesen Bericht sind Impfdaten von 38.588 Kindern, deren Impfausweise im Schuljahr 2004/2005 von den Gesundheitsämtern kontrolliert wurden. Vor allem bei Grundimmunisierungen hat Sachsen-Anhalt das für den Impfschutz angestrebte Gesundheitsziel erreicht. Danach sollen über 90 Prozent der Kinder über einen altersgerechten Impfstatus verfügen. Erreicht wurde das Ziel unter anderem bei den Grundimmunisierungen gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B, Keuchhusten und den ersten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln. Der Impfbericht konstatiert aber auch noch Steigerungsmöglichkeiten. So haben bei den einzuschulenden Kindern 84 Prozent eine zweite Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln aufgewiesen. Experten verweisen auf den Masernausbruch in Nordrhein Westfalen im Jahr 2006 mit mehr als 1.000 Erkrankten und warnen: Masern ist eine nach wie vor gefährliche Erkrankung, die sich bei unzureichendem Impfschutz insbesondere unter Kindern sehr schnell ausbreiten kann. Eltern sollten zudem auf die neu empfohlene Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten achten. In dieser Kombination wird diese Impfung erst seit einem Jahr für fünf bis sechs Jahre alte Kinder empfohlen. Auch bei Jugendlichen ist eine erneute Auffrischimpfung notwendig. Diese Impfung kann als Vierfachkombination mit nur einer Spritze gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis und Keuchhusten im Alter zwischen neun und 17 Jahren verabreicht werden. Nur knapp 30 Prozent der Zwölfjährigen verfügen bereits über diese Impfung. Während Krankheiten wie Tetanus, Diphtherie und Poliomyelitis sehr selten geworden sind, wurden in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr 866 Erkrankungen an Keuchhusten registriert. Wie auch in anderen Bundesländern ist dies ein Anstieg, der von Fachleuten mit abnehmendem Immunschutz begründet wird. Betroffen waren auch Kinder im Alter zwischen sieben und zwölf Jahren, die als Baby eine vollständige Grundimmunisierung gegen Keuchhusten erhalten hatten. Bei ihnen lässt der Impfschutz bereits wieder nach, so dass eine Auffrischimpfung mit fünf bis sechs Jahren erforderlich ist. Die Auffrischimpfungen dürfen also nicht vernachlässigt werden. Der Impfbericht ist auch im Internet auf den Gesundheitsseiten des www.ms.sachsen-anhalt.de abrufbar. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de
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