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Dessau-Roßlau, den 05.03.2007

(LVerfG LSA) Mündliche Verhandlung vor dem Landesverfassungsgericht am Freitag, den 09.02.2007 um 10:00 Uhr über die Verfassungsbeschwerde eines privaten Sportwettenunternehmens gegen das Glückspielgesetz des Landes Sachsen - Anhalt (Aktenzeichen: LVG 19/05).

Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/07 Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/07 Magdeburg, den 1. Februar 2007 (LVerfG LSA) Mündliche Verhandlung vor dem Landesverfassungsgericht am Freitag, den 09.02.2007 um 10:00 Uhr über die Verfassungsbeschwerde eines privaten Sportwettenunternehmens gegen das Glückspielgesetz des Landes Sachsen - Anhalt (Aktenzeichen: LVG 19/05). Durch das am 30.12.2004 in Kraft getretene Glücksspielgesetz regelt das Land Sachsen-Anhalt, dass ein Unternehmen, welches die Beteiligung an Glücksspielen gewerblich vermittelt, einer Erlaubnis nach dem Glücksspielgesetz bedarf. Für eine Übergangszeit von 3 Jahren soll diese Erlaubnispflicht für Vermittlung von Glücksspielen durch landeseigene Unternehmen nicht gelten. Die Verfassungsbeschwerdeführerin, eine zugelassene Buchmacherin für Pferdesportwetten, die ihr Wettangebot seit August 2000 auch auf andere Sportwetten ausgedehnt hatte, hält diese Regelung, die die landeseigenen Sportwettenanbieter begünstigt, für verfassungswidrig, weil sie gegen die Berufsfreiheit und gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Mit diesem Verfahren will sie die Gleichstellung mit den landeseigenen Sportwettenanbietern erreichen. Impressum: Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Straße 33 06844 Dessau Tel: (0340) 202-1564 oder (0391) 606-7066 Fax: (0340) 202-1560 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

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