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Magdeburg, den 08.03.2007

Innenminister Holger Hövelmann begrüßt Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Glücksspielrecht

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 064/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 064/07 Magdeburg, den 8. März 2007 Innenminister Holger Hövelmann begrüßt Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Glücksspielrecht - Veranstaltung und Vermittlung eines in Sachsen-Anhalt nicht genehmigten     Glücksspiels, die Werbung dafür und die Teilnahme daran bleiben strafbewehrt     verboten ¿Mit dem jetzigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs und den zuvor ergangenen Entscheidungen des Bundes- und Landesverfassungsgerichts haben die Behörden des Landes Sachsen-Anhalt weiterhin eine klare Handlungsgrundlage,¿ so Innenminister Holger Hövelmann (SPD). Der Europäische Gerichtshof hat mit dem heutigen Urteil im Verfahren ¿Placanica¿ ein weiteres Mal seine Rechtsprechung zu nationalen Glücksspielregelungen bestätigt. ¿Damit werden auch die Regelungen des geplanten Glücksspielstaatsvertrags zur Beibehaltung des sogenannten Glücksspielmonopols der Länder und des damit angestrebten Spielerschutzes untermauert¿, so der Minister weiter. Der Europäische Gerichtshof hat der ständigen Kritik insbesondere unerlaubter Anbieter erneut den Boden entzogen und der von diesen Anbietern angestrebten sogenannten ¿Marktöffnung¿ mit einer Anerkennungspflicht EU-ausländischer Befugnisse eine klare Absage erteilt. Für die Prüfung, ob die für die nationalen Beschränkungen ins Feld geführten Ziele systematisch, kohärent und mit verhältnismäßigen Mitteln verfolgt werden, sind weiterhin die nationalen Gerichte zuständig. ¿Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs deckt sich im Übrigen auch mit dem kürzlich ergangenen Urteil des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt, nachdem das gewerbliche Veranstalten von Wetten durch private Unternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht von der landeseigenen Gesellschaft veranstaltet werden, von den zuständigen Behörden weiterhin als verboten angesehen und unterbunden werden dürfen. Derart illegale Tätigkeiten müssten nicht geduldet werden, denn bereits vor Inkrafttreten des Landes-Glücksspielgesetzes seien sie verboten gewesen,¿ führt der  Minister weiter aus. Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

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