: 2
Hansestadt Stendal, den 13.03.2007

(StA SDL) Schnelle Strafe  für Diebesduo

Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 002/07 Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 002/07 Stendal, den 13. März 2007 (StA SDL) Schnelle Strafe  für Diebesduo Am 08.03.2007 wurden 2 polnische Staatsbürger anlässlich des gemeinschaftlichen Diebstahls von Alkoholika im Gesamtwert von 68,70 ¿ in einem Lidl¿Markt in Tangermünde durch Polizeibeamte der Polizeistation Tangermünde vorläufig festgenommen. Die geständigen Täter, welche sich auf einem Diebeszug in Deutschland aufhielten,  wurden noch am nächsten Tag durch die Staatsanwaltschaft Stendal angeklagt. Am gleichen Tag (09.03.2007) fand auch das beschleunigte Verfahren vor dem zuständigen Strafrichter in Stendal statt. Einer der Täter, der bereits mehrfach in Deutschland wegen Diebstahls auffiel, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, deren Vollstreckung für die Dauer von 3 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Gegen den anderen Täter, der nicht vorbestraft ist, wurde eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 5,- ¿ verhängt. Staatsanwalt Kramer Pressesprecher Impressum: Staatsanwaltschaft Stendal Pressestelle Scharnhorststraße 44 39576 Stendal Tel: (03931) 58-4302 Fax: (03931) 58-4444 Mail: pressestelle@sta-sdl.justiz.sachsen-anhalt.de

Impressum:Staatsanwaltschaft StendalPressestelleScharnhorststraße 4439576 Hansestadt StendalTel: 03931 58-4404Fax: 03931 58-4444 Mail: presse.sta-sdl@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.sta-sdl.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung