Brietzer Tonteiche und Kusebruchswiesen werden gefördert
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 16/07 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 16/07 Halle (Saale), den 15. März 2007 Brietzer Tonteiche und Kusebruchswiesen werden gefördert Das Landesverwaltungsamt hat dem BUND Landesverband für die Renaturierung der Brietzer Tonteiche und Kusebruchswiesen Fördermittel in Höhe von 61.755 Euro bewilligt. Das sind 79 Prozent der tatsächlichen Kosten. Mit den Fördermitteln werden zwei Kleingewässer angelegt. Die Uferabflachung wird mit einem Aussichtshügel gestaltet und eine künstliche Uferschwalbenwand wird errichtet. Diese Maßnahmen im Gebiet der Brietzer Tonteiche bilden den Abschluss der in den vergangenen Jahren durchgeführten umfangreichen Renaturierungsarbeiten. Durch diese ist bereits ein außerordentlich vielgestaltiger Feuchtbiotopkomplex entstanden. Das Gebiet grenzt unmittelbar an das Natura 2000 Gebiet ¿Landgraben-Dumme-Niederung¿ und ergänzt diesen Lebensraum um einen weiteren Kernbereich des Naturschutzes. Auch die vorgesehene Maßnahme in den Kusebruchswiesen, als Teilgebiet der ¿Landgraben-Dumme-Niederung¿, dient der Umsetzung der FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinien. Durch die Errichtung eines Aussichtspunktes am Rande eines vorhandenen Weges können Störungen der Flächen durch Besucher verringert werden. Hintergrund Die ¿Landgraben-Dumme-Niederung¿ ist eine Landschaft mit außerordentlich großer Strukturvielfalt. Ausgedehnte zusammenhängende Waldungen prägen das Gebiet. In den Randbereichen finden sich Feuchtwiesen, Brachen, Sümpfe sowie Still- und Fließgewässer. Von besonderer Bedeutung für den Naturschutz ist die als FFH-Gebiet ausgewiesene "Landgraben-Dumme-Niederung", da es sich um zusammenhängende, relativ großflächige Bereiche handelt, die auch anspruchsvollen Arten ein wichtiges Refugium bieten und regional wichtige Vogelansammlungen aufweisen. Besonders der Kranich, die Ringelnatter und der Moorfrosch sind hier heimisch. Die in weiten Teilen noch relativ sauberen Fließgewässer sind wichtige Lebensräume, die Verbindungselemente zwischen den wenigen wertvollen Feuchtgebieten darstellen. Somit kommt der Erhaltung und Renaturierung feuchtgeprägter Biotope in dieser Landschaft eine besondere Bedeutung zu. Die Uferschwalbe ist neben der Rauch- und Mehlschwalbe eine Schwalbenart, die zahlenmäßig seltener, jedoch regelmäßig in Deutschland vorkommt. Im Gegensatz zu ihren beiden Verwandten kommt die Uferschwalbe nicht in Ortschaften vor. In den natürlichen Steilwänden vegetationsloser Uferabbrüche an sich schlängelnden Bächen und Flüssen hatte die Uferschwalbe einst ihre Heimat. Heute gibt es diesen Lebensraum in Mitteleuropa kaum noch. Die Art brütet in Brutröhren, die in sandige und meist frisch abgebrochene Steilwände gegraben werden. An regulierten, begradigten und kanalisierten Gewässern fehlen jedoch Prallhänge mit Steilufern. Der Uferschwalbe kann durch den Erhalt der Bäche, durch Abgrabung von abgeflachten Steilwänden in Sekundärbiotopen wie Kies- und Sandgruben oder durch Errichtung von Kunst-Steilwänden wirksam geholfen werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514-1245 / -1246 Fax: (0345) 514-1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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