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Halle (Saale), den 15.03.2007

Der Wels darf in Sachsen-Anhalt wieder ab einer Länge von 70 cm gefangen werden

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 15/07 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 15/07 Halle (Saale), den 15. März 2007 Der Wels darf in Sachsen-Anhalt wieder ab einer Länge von 70 cm gefangen werden Für den Wels in der Elbe und ihren Nebengewässern in Sachsen-Anhalt sind in der Fischerei nur noch ein Mindestmaß von 70 cm und eine Schonzeit vom 15. Februar bis zum 30. Juni zu beachten. Das bisher beim Fang geltende Sondermindestmaß von 90 cm wird damit aufgehoben. Hintergrund: Der Wels war bis 1992 in der Mittelelbe in Sachsen-Anhalt ausgerottet. Deshalb startete der Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt e.V. im Jahr 1992 ein Wiederansiedlungsprogramm. Das Land hat sich am Erstbesatz der Gewässer mit dem Wels mit Fördermitteln in Höhe von 66.000 DM (33745,26 Euro) beteiligt. Zur Unterstützung der Wiederansiedlung hatte das Regierungspräsidium Magdeburg als obere Fischereibehörde den Wels in der Elbe bis 1997 zunächst ganzjährig unter Schutz gestellt und danach ein Sondermindestmaß von 90 cm festgelegt. Unter dieser Größe mussten die Tiere wieder freigelassen werden. 15 Jahre später hat sich nunmehr der Welsbestand der Elbe soweit erholt, dass eine Gefährdung durch die Fischerei nicht mehr möglich ist. Dies geht nicht nur aus den Fangberichten der ortsansässigen Fischer und Angler hervor, sondern auch aus Untersuchungen des Instituts für Binnenfischerei Potsdam-Sacrow in den Jahren 2005/06. Diese wissenschaftlichen Untersuchungen wurden ebenfalls mit Fördermitteln des Landes finanziert. Sie zeigen, dass der Welsbestand der Mittelelbe einen für diese Art typischen Altersaufbau aufweist. Die Individuendichten sind normal und die Welsfänge haben in den Jahren nach 2001 deutlich zugenommen. Mittlerweile können im Mittelelbegebiet des Landes Sachsen-Anhalt wieder Welse von 1,50 m Länge gefangen werden. Das Landesverwaltungsamt hat deshalb die Festsetzung des Mindestmaßes auf 90 cm für den Wels (Silurus glanis) in der Elbe und ihren Nebengewässern in Sachsen-Anhalt aufgehoben. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514-1245 / -1246 Fax: (0345) 514-1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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