Kolb begrüßt Urteil zu Anti-Nazi-Symbolen
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 016/07 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 016/07 Magdeburg, den 15. März 2007 Kolb begrüßt Urteil zu Anti-Nazi-Symbolen Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb hat es ausdrücklich begrüßt, dass der Bundesgerichtshof die Strafbarkeit des Verwendens von Anti-Nazi-Symbolen deutlich eingeschränkt hat. ¿Das ist ein wichtig Signal für diejenigen, die sich gegen Rechtextremismus engagieren und das durch das Tragen von Stickern oder T-Shirts mit durchgestrichenen oder zertretenen Hakenkreuzen öffentlich zeigen¿, so Kolb. Die Ministerin betonte, es sei vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte richtig, das Zeigen von Hakenkreuzen und anderen NS-Symbolen unter Strafe zu stellen. ¿Aber es ist ebenso richtig, solche Darstellungen von der Strafbarkeit auszunehmen, deren ganz eindeutiges Ziel es ist, NS-Symbole zu verunglimpfen¿, so Kolb. Hintergrund: Der Bundesgerichtshof hatte über die Revision eines Versandhändlers zu entscheiden, der wegen des Vertriebs von Ansteckern und Kleidungsstücken mit durchgestrichenen oder zerstörten Hakenkreuzen zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Der Mann wurde freigesprochen. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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