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Halle (Saale), den 26.03.2007

Landesverwaltungsamt erteilt Genehmigung für den Neubau der Ortsumgehung Quedlinburg

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 018/07 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 018/07 Halle (Saale), den 27. März 2007 Landesverwaltungsamt erteilt Genehmigung für den Neubau der Ortsumgehung Quedlinburg Das Landesverwaltungsamt hat für den Neubau der Ortsumgehung Quedlinburg das Baurecht erteilt. Der Planfeststellungsbeschluss umfasst den ersten Teilabschnitt von der Landesstraße L 66 bis zur Landesstraße L 242. In diesem nördlichen Teilabschnitt wird die L 66 östlich um die Stadt Quedlinburg herumgeführt.                                  Die Trasse beginnt im Süden der Stadt Quedlinburg. Sie schwenkt in nordöstlicher Richtung aus, quert die ¿Kleingartenanlage Bicklingsbach¿ und den bewaldeten Höhenzug ¿Seweckenberge¿ in westöstlicher Richtung und verläuft ca. 500 m östlich der Stadtgrenze in nördlicher Richtung. Nördlich der B 6 schwenkt die Trasse in die vorhandene Landesstraße L 66 ein. Die Baumaßnahme erstreckt sich über eine Länge von ca. 6,153 km. Der Planfeststellungsbeschluss wird einschließlich der festgestellten Planunterlagen in der Stadt Quedlinburg sowie in der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz vom 22. März 2007 bis zum 05. April 2007 ausgelegt.   Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen ca. 8,309 Mio. Euro. Hintergrund: Die Ortsumgehung Quedlinburg L 66 ist sehr eng mit der Planung der Bundesstraße B 6n im Raum Quedlinburg verknüpft. Aus der abweichenden Trassenführung der B 6n wird die Ortsumgehung Quedlinburg (L 66 / L 242) als  Folgemaßnahme im nachgeordneten Verkehrsnetz notwendig. Der Straßenverkehr von Nord nach Süd erfolgt zurzeit durch den Kernbereich der Stadt Quedlinburg. Auf Grund der schon jetzt völlig überlasteten Straßen kommt es zu dauerhaften Staubildungen und damit zu unzumutbaren Beeinträchtigungen der Anwohner der Stadt Quedlinburg. Diese Situation wird sich in der Zukunft noch erheblich verschärfen. Insbesondere mit dem Bau der B 6n im Norden der Stadt wird zum Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe der Verkehrsstrom von Norden auf der L 66 erheblich zunehmen. Mit der Ortsumgehung werden diese Verkehrsströme aus der Stadt heraus genommen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514-1244 Fax: (0345) 514-1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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