Kommunalwahlen am 22. April 2007; Eintragung der wahlberechtigten Personen in das Wählerverzeichnis
Landeswahlleiter - Pressemitteilung Nr.: 005/07 Landeswahlleiter - Pressemitteilung Nr.: 005/07 Magdeburg, den 28. März 2007 Kommunalwahlen am 22. April 2007; Eintragung der wahlberechtigten Personen in das Wählerverzeichnis Der Landeswahlleiter weist darauf hin, dass die Teilnahme an den Kommunalwahlen grundsätzlich die Eintragung in ein Wählerverzeichnis voraussetzt. Im Wählerverzeichnis sind alle wahlberechtigten Personen eines Wahlbezirkes zusammengefasst. Alle wahlberechtigten Personen, die am 35. Tag vor der Wahl, also am 18. März 2007, bei der Meldebehörde der Gemeinde mit einer Hauptwohnung gemeldet waren, wurden in das Wählverzeichnis von Amts wegen eingetragen. Spätestens bis zum 28. März 2007 erhalten alle wahlberechtigten Personen eine Wahlbenachrichtigung, auf der auch das Wahllokal angegeben ist, in dem sie am 22. April 2007 ihre Stimme abgeben können. Die Wählerverzeichnisse können in den Gemeindebehörden nach den von den Gemeinden bekannt gegebenen Zeiten bis zum 5. April 2007 eingesehen werden. Impressum: Der Landeswahlleiter des Landes Sachsen-Anhalt Geschäftsstelle Halberstädter Straße 2, am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5183 Fax: (0391) 567-5575 Mail: lwl@mi.lsa-net.de
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