Gedenkstätte Lichtenburg/Prettin / Innenstaatssekretär Erben informiert Innenausschuss zum aktuellen Stand
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 083/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 083/07 Magdeburg, den 5. April 2007 Gedenkstätte Lichtenburg/Prettin / Innenstaatssekretär Erben informiert Innenausschuss zum aktuellen Stand In den seit Monaten laufenden Verhandlungen des Landes Sachsen-Anhalt mit dem Bund zur Übernahme eines Teilkomplexes des Schlosses Lichtenburg in Prettin für dessen Überführung in die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt ist der Bund dem Land deutlich entgegengekommen. Der Bund hat jetzt eine Mindestlaufzeit des abzuschließenden Nutzungsvertrages von 20 Jahren angeboten. Innenstaatssekretär Erben (SPD) informierte am heutigen Tag den Innenausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt über den aktuellen Stand. Dabei hob er hervor, dass es insbesondere durch die Unterstützung des Bundesministers der Finanzen Peer Steinbrück gelungen sei, eine lange Laufzeit des Nutzungsvertrages zu erreichen. Damit akzeptiert der Bund die Auffassung des Landes, dass der Vertrag eine langfristige Garantie für den Bestand der Gedenkstätte enthalten muss. Allerdings sind vor einer Vertragsunterzeichnung mit der Bundesanstalt für Immobilienfragen noch rechtstechnische Details zu klären. Insgesamt zeichnet sich somit die Möglichkeit ab, dass die Gedenkstätte Lichtenburg/Prettin Ende des Jahres in die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt überführt werden kann. Hintergrund: Im Schloss Lichtenburg in Prettin richteten die Nationalsozialisten 1933 eines der ersten Konzentrationslager (KZ) ein, das sie bis 1937 betrieben. Anschließend fungierte das KZ bis 1939 als zentrales Frauen-KZ. Das Gesetz zur Errichtung der Gedenkstättenstiftung sieht vor, dass die Gedenkstätte Lichtenburg nach Überführung in die Landesträgerschaft in die mit Wirkung vom 1. Januar 2007 gegründete Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt integriert wird. Voraussetzung hierfür ist aber eine vertragliche Übereinkunft des Landes mit dem Bund als Eigentümer der Liegenschaft. Der Bund hatte dem Land bei den bisherigen Vertragsverhandlungen eine Laufzeit des Vertrages von lediglich fünf Jahren zugestanden. Dies war für das Land sowohl vor dem Hintergrund der Bedeutung der Gedenkstätte als auch den vom Land für die Gedenkstätte bereitzustellenden Finanzmittel nicht akzeptabel. Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de