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Magdeburg, den 04.04.2007

Innenminister Holger Hövelmann: Sachsen-Anhalt stoppt die Abschiebung für die von der gesetzlichen Altfallregelung betroffenen Flüchtlinge

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 081/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 081/07 Magdeburg, den 5. April 2007 Innenminister Holger Hövelmann: Sachsen-Anhalt stoppt die Abschiebung für die von der gesetzlichen Altfallregelung betroffenen Flüchtlinge Um für die von der gesetzlichen Altfallregelung Begünstigten durch eine Abschiebung nicht vollendete Tatsachen zu schaffen, hat Minister Holger Hövelmann am 03.04.2007 bis zum förmlichen Inkrafttreten des Gesetzes für die Dauer von sechs Monaten die Aussetzung ihrer Abschiebung angeordnet. Den betroffenen Ausländern wird darüber eine Bescheinigung (Duldung) ausgestellt. Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Das Bundeskabinett hat Ende März d.J. den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union beschlossen und in das parlamentarische Gesetz­gebungsverfahren eingebracht. Dieser Gesetzentwurf sieht u. a. die Einfügung einer Altfallregelung für langjährig aufhältige ausreisepflichtige Ausländer in das Aufenthaltsgesetz vor. Nach dem Gesetzentwurf sollen geduldete Ausländer, die sich mit ihrer Familie am 01.07.2007 seit mindestens sechs Jahren bzw. Alleinstehende, die sich seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten, unter bestimmten Voraussetzungen durch Erteilung einer zunächst bis zum 31.12.2009 befristeten Aufenthaltserlaubnis ein Aufenthaltsrecht erhalten. Darüber hinaus erhalten sie Zugang zum Arbeitsmarkt.¿ Sachsen-Anhalt habe sich ¿ auch entsprechend der Koalitions­vereinbarung ¿ für eine solche gesetzliche Altfallregelung ein­gesetzt. Hövelmann: ¿Zu den Voraussetzungen für das gesetzliche Bleiberecht gehört unter anderem, dass die Betroffenen über hinreichende mündliche Deutschkenntnisse verfügen, die Aus­länderbehörden nicht vorsätzlich getäuscht oder Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung hinausgezögert oder behindert haben und nicht straffällig geworden sind.¿ Bereits im November letzten Jahres haben die Innenminister des Bundes und der Länder einen Beschluss über ein Bleiberecht für langjährig aufhältige ausreise­pflichtige Ausländer gefasst. In Sachsen-Anhalt beantragten bis zum 31.03.2007 insgesamt 1.387 Personen auf der Grundlage des Beschlusses eine Aufenthalts­erlaubnis. Bis dahin wurden 73 Aufenthaltserlaubnisse erteilt und 57 abgelehnt. Weitere 170 Betroffene waren im Besitz einer Duldung und erhielten dadurch bis zum 30.09.2007 Gelegenheit, die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthalts­erlaubnis nach dem Bleiberechtsbeschluss zu erfüllen. Die gesetzliche Regelung umfasst einen größeren Personenkreis als nach dem Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz und geht teilweise auch darüber hinaus. So können z. B. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bereits nach sechs­jährigem Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Und während nach dem Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz der Aufenthalt bei fehlender Ar­beit oder bei fehlenden Deutschkenntnissen zunächst weiterhin zu dulden ist, sieht der Gesetzentwurf eine Aufenthaltserlaubnis vor. Bis zum 31.12.2009 können die fehlenden Voraussetzungen nachgewiesen werden. Die Verlängerung der Aufent­haltserlaubnis erfordert neben dem Fortbestehen der Erteilungsvoraussetzungen, dass der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit gesichert ist. Da über den Gesetzesentwurf einschließlich der gesetzlichen Altfallregelung bereits auf politischer Ebene Einigung erzielt wurde, ist von dem Inkrafttreten des Gesetzes in den nächsten Monaten auszugehen. Hövelmann: ¿ausreisepflichtige Ausländer, die weder die Voraussetzungen nach dem Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz noch aufgrund der gesetzlichen Altfallregelung erfüllen, werden weiterhin konsequent in ihre Heimatländer abge­schoben. Das gilt insbesondere für Straftäter.¿ Neben Sachsen-Anhalt haben auch die Bundesländer Hamburg, Nordrhein-Westfa­len und Rheinland-Pfalz entsprechende Abschiebungsstoppregelungen erlassen. Weitere Bundesländer haben eine solche Regelung angekündigt. Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

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