Hövelmann gegen ?Zentrales Melderegister?
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 089/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 089/07 Magdeburg, den 13. April 2007 Hövelmann gegen ¿Zentrales Melderegister¿ Innenminister Holger Hövelmann kritisiert die Vorstellungen von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble zur Einführung einer Fingerabdruckdatei für alle Bundesbürger. Hövelmann: ¿Die im Zusammenhang mit der Parlamentarischen Beratung des Passgesetzes von Politikern der Union geforderte Speicherung von Fingerabdrücken bei den Passämtern ist strikt abzulehnen. Wer alle Bürgerinnen und Bürger pauschal als potentielle Straftäter betrachtet, offenbart ein Misstrauen gegenüber seinen Mitbürgern, das in einer Demokratie fehl am Platze ist.¿ Der Schäuble-Plan, so der Minister, erinnere an die nach 1990 abgeschaffte Zentrale Einwohnermeldekartei der DDR. Der Aushöhlung des Rechtsstaates unter dem Vorwand der Verbrechensbekämpfung hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit, wie z. B. beim Urteil zum Großen Lauschangriff, eine eindeutige Abfuhr erteilt. Hövelmann: ¿Es wird nicht nur bewusst Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ausgeblendet, sondern im Ergebnis die grundlegende Werteordnung des Grundgesetzes verkannt.¿ Anmerkung: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Passgesetzes befindet sich bereits im Gesetzgebungsverfahren. Vor allem soll das deutsche Passrecht mit dem Gemeinschaftsrecht harmonisiert werden. Nach diesem sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, innerhalb vorgegebener Fristen biometrische Daten in ihre Pässe aufzunehmen. Deutschland hat in einer ersten Stufe zum 1. November 2005 den biometrischen Reisepass eingeführt, in dem in einem Chip das Gesichtsbild elektronisch gespeichert wird. Ab dem 1. November 2007 sollen zusätzlich auch Fingerabdrücke im Chip des Passes gespeichert werden. Der Gesetzentwurf schreibt für die Aufnahme der Fingerabdrücke in den Pass ein durchgängig elektronisches Verfahren der Passbeantragung zur Gewährleistung einer hinreichenden Datenqualität verbindlich vor. Das Ziel des Verfahrens ist, eine sichere Überprüfung der Identität des Passinhabers anhand der biometrischen Merkmale zu ermöglichen. Regelungen zur Ausgestaltung des Verfahrens und zu den technischen Einzelheiten sollen in einer Rechtsverordnung getroffen werden. Eine digitalisierte Speicherung der Fingerabdrücke bei den Meldebehörden ist nicht vorgesehen. Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de