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Magdeburg, den 12.04.2007

Innenminister und Hauptpersonalrat der Polizei unterzeichnen Regelungen zur sozialverträglichen Umsetzung der Polizeistrukturreform 2007 und zur Umsetzung der Gesundheitsprävention

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 087/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 087/07 Magdeburg, den 13. April 2007 Innenminister und Hauptpersonalrat der Polizei unterzeichnen Regelungen zur sozialverträglichen Umsetzung der Polizeistrukturreform 2007 und zur Umsetzung der Gesundheitsprävention Am heutigen Tag haben Innenminister Holger Hövelmann (SPD) und der Vorsitzende des Polizeihauptpersonalrates Jürgen Naatz eine Dienstvereinbarung zur sozialverträglichen Umsetzung der Polizei­strukturreform 2007 unterzeichnet. Hövelmann betonte: ¿Im Bewusstsein, dass die Polizeistrukturreform nur gelingen kann, wenn sich alle Beteiligten - Dienststellenleitungen, Beamte und Arbeitnehmer (Beschäftigte), Personal- und Schwer­behindertenvertretungen und Gewerkschaften ¿ konstruktiv in den Reformprozess einbringen, um seine Transparenz und Akzeptanz zu fördern sowie soziale Härten für die Beschäftigten zu vermeiden und ein faires Verfahren bei der Vergabe der Dienstposten und Arbeits­plätze zu sichern, haben wir uns an einen Tisch gesetzt und Grund­sätze zur sozialverträglichen Umsetzung der Polizeistrukturreform 2007 vereinbart.¿  Der Vorsitzende des Hauptpersonalrates der Polizei Jürgen Naatz dazu: ¿Die getroffenen Regelungen zur Polizeistrukturreform bringen mehr Sicherheit für die Polizeibediensteten. Wir haben Regelungen erarbeitet, die die personelle Umsetzung der Polizeistrukturreform erleichtern werden.¿ Wesentliche Kernpunkte der Vereinbarung sind: ¿ Festlegungen zur sozialverträglichen Umsetzung von durch die Strukturreform bedingten Personalmaßnahmen. Danach ist bei­spielsweise ein Dienstortwechsel nicht sozialverträglich, wenn der neue Dienstort grundsätzlich mehr als 30 Km vom Wohnort/ Dienstort entfernt ist. ¿ Für die Beurteilung und Behandlung von besonderen sozialen Härtefällen wird eine Härtefallkommission gebildet. ¿ Keine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand gem. § 36a Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt gegen den Willen der Beamtin/des Beamten. ¿ Verzicht auf weitere Privatisierungen im Zuge der Strukturreform. Bereits durchgeführte Privatisierungen sind bis Ende 2008 auf Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu evaluieren. Zwischen dem Innenminister, dem Polizeihauptpersonalrat sowie der Hauptschwerbehin­dertenvertretung der Polizei wurde heute ebenfalls eine Vereinbarung zum Eingliederungs­management für alle Beschäftigten im Landespolizeidienst unterzeichnet. Damit werden u. a. folgende Ziel verfolgt: ¿ Überwindung und Vorbeugung erneuter Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit, ¿ Erhalt und die Förderung der Arbeitsfähigkeit und der Gesundheit, ¿ Vermeidung von Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten. Das Eingliederungsmanagement ist ein weiterer Baustein der Gesundheitsprävention als Teil des Gesundheitsmanagement in der Polizei und gilt für alle Beschäftigten im Landespolizei­dienst, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt im Krankenstand sind. Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

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