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Magdeburg, den 12.04.2007

Landeswahlleiter Dr. Klaus Klang und Innenminister Holger Hövelmann rufen zur Wahlbeteiligung an den Kommunalwahlen auf

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 088/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 088/07 Magdeburg, den 13. April 2007 Landeswahlleiter Dr. Klaus Klang und Innenminister Holger Hövelmann rufen zur Wahlbeteiligung an den Kommunalwahlen auf Am Sonntag, dem 22. April 2007, haben etwa 1,5 Millionen Bürgerin­nen und Bürger des Landes Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, sich an den Wahlen der Kreistage und der Landräte der neu zu bildenden Landkreise zu beteiligen. Außerdem werden der Stadtrat und der Oberbürgermeister der künftigen kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau sowie der Oberbürgermeister von Naumburg und der Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen gewählt. Landeswahlleiter Dr. Klang und Innenminister Hövelmann bitten alle wahlberechtigten Personen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Hövelmann: ¿Nur wer wählt, nimmt am politischen Entschei­dungsprozess teil. Dies gilt insbesondere für unsere Jungwähler (ab 16 Jahre), die zum ersten Mal an die Wahlurne treten werden. ¿ Jede wahlberechtigte Person entscheidet mit ihrer Stimme darüber mit, so Hövelmann und Dr. Klang weiter, welche Parteien und Wäh­lergruppen - allein oder in der Koalition mit einer anderen - die Mehr­heit im jeweiligen Wahlgebiet hat.  Jede Stimme stärkt die Durchset­zungskraft eines politischen Programms. Wer wählt, vertritt damit wirkungsvoll seine eigenen Interessen. Wer nicht wählt, verzichtet von vornherein darauf, die Entwicklung der Politik in seinem Sinne zu beeinflussen. Er gibt sein wichtigstes politisches Recht aus der Hand. Der Landeswahlleiter weist darauf hin, dass wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Sonntag, dem 22. April 2007, ver­hindert sind und kein Wahllokal aufsuchen können, per Briefwahl ihre Stimme abgeben sollten. Die Unterlagen hierzu müssen allerdings umgehend beantragt werden, denn die Wahlbriefe mit Wahlschein und ausgefülltem Stimmzettel sind bis spätestens Donnerstag, den 19. April 2007, an die Wahlbe­hörden abzusenden. Wer seinen Wahlbrief später abschickt, trägt das Risiko, dass sein Briefwahlunterlagen die Wahlbehörde nicht recht­zeitig erreichen und seine Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Briefwähler kann seinen Wahlbrief dann nur noch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

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