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Magdeburg, den 16.04.2007

Landesregierung beschließt Begleitgesetz zur Polizeistrukturreform

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 173/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 173/07 Magdeburg, den 17. April 2007 Landesregierung beschließt Begleitgesetz zur Polizeistrukturreform Das Kabinett hat heute beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften zur Anhörung bei den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften freizugeben. Die Änderung dienstrechtlicher Vorschriften resultiert aus der am 12. September 2006 durch die Landesregierung beschlossenen Polizeistrukturreform, die eine Neugliederung der bisher bestehenden sechs Polizeidirektionen des Landes in die Polizeidirektionen Sachsen-Anhalt Nord, Sachsen-Anhalt Süd und Sachsen-Anhalt Ost zum 1. Januar 2008 vorsieht. Diese strukturelle Neugliederung der Polizeidirektionen macht eine Anpassung des Landespersonalvertretungsgesetzes notwendig. Da sich die Zuständigkeit der künftigen Polizeidirektionen Sachsen-Anhalt Nord und Sachsen-Anhalt Süd ab 1. Januar 2008 über die Städte Magdeburg und Halle hinaus auf weiteren Polizeireviere erstrecken wird, kann dann auch in den Polizeirevieren Magdeburg und Halle ein Personalrat gewählt werden. Innenminister Holger Hövelmann: ¿Mit der Änderung des Personalvertretungsgesetzes wird die bewährte Personalratsstruktur im Polizeibereich aufrechterhalten.¿ Darüber hinaus ist die Änderung des Landesbesoldungsgesetzes beabsichtigt. Innenminister Hövelmann dazu: ¿Die Besoldung der künftigen drei Polizeipräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt ist hinsichtlich der gestiegenen Aufgabenzuweisungen und Verantwortung unter Berücksichtigung der künftigen Einwohner- und Mitarbeiterzahlen der Direktionsbezirke sowie des Einsatz- und Kriminalitätsgeschehens anzupassen.¿ Um personalrechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, soll auch der Personalübergang aller in den bisherigen Polizeidirektionen tätigen Bediensteten in die neue Polizeistruktur gesetzlich geregelt werden. In diesem Zusammenhang weist Innenminister Hövelmann darauf hin, dass der konkrete Einsatz aller von der Polizeistrukturreform betroffenen Beschäftigten sozialverträglich erfolgen soll. Bereits am 13. April 2007 hatten der Innenminister und der Polizeihauptpersonalrat eine Dienstvereinbarung dazu unterzeichnet. Nach Anhörung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften soll der Gesetzentwurf über das Kabinett dem Landtag von Sachsen-Anhalt zur Entscheidung vorgelegt werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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