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Hansestadt Stendal, den 16.04.2007

(LG SDL) Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Zentralen Handelsregister des Amtsgerichts Stendal wird am 01. Januar 2007 eröffnet

Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 020/06 Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 020/06 28. Dezember 2006 Stendal, den 28. Dezember 2006 (LG SDL) Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Zentralen Handelsregister des Amtsgerichts Stendal wird am 01. Januar 2007 eröffnet Am 01. Januar 2007 eröffnet das landesweit zuständige Amtsgericht Stendal den elektronischen Rechtsverkehr zu den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsgesellschaftsregistern des Landes Sachsen-Anhalt. Anmeldungen zur Eintragung in diese Register mit allen dazu nötigen Urkunden können ab diesem Zeitpunkt rechtswirksam in elektronischer Form eingereicht werden. Es ist beabsichtigt, den Einreichern zum Handelsregister eine Übergangsfrist von drei Monaten zu gewähren, während deren Eintragungsanträge noch in der bisherigen Papierform eingereicht werden können. Sämtliche Eintragungen und zum Register eingereichten Dokumente (Anmeldungen, Beschlüsse, Satzungen, Gesellschafterlisten, Unternehmensverträge) können künftig über das Internet abgerufen werden. Der Internetabruf kostet 4,50 ¿ je Registerblatt oder Dokumentdatei. Das Land Sachsen-Anhalt erfüllt damit auf den Tag genau die Vorgaben des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG), das zur Umsetzung der Richtlinie 68/151/EWG der Europäischen Union erlassen wurde. Recherchen in elektronisch geführten Registern sind für jeden, der sich als Nutzer hat registrieren lassen, über das Registerportal aller Bundesländer www.handelsregister.de oder über das Portal des Landes Sachsen-Anhalt www.handelsregister.sachsen-anhalt.de möglich. Grunddaten wie Firma, Sitz, Registernummer und Status (eingetragen/gelöscht) sind kostenfrei zugänglich. Über die Anmeldung als Nutzer informieren die Einführungsseiten der Registerportale. Das Amtsgericht Stendal wird das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsgesellschaftsregister ausschließlich in elektronischer Form fortführen. Papierakten werden nur noch für die Vergangenheit aufbewahrt. Alle in Papierform bei den bisher zuständigen Amtsgerichten Magdeburg, Halle und Dessau geführten Register sind deshalb bereits Ende Oktober 2006 in die elektronischen Register des Amtsgerichts Stendal integriert worden. Das Handelsregister ist unter folgender Anschrift erreichbar: Amtsgericht Stendal - Handelsregister - Justizzentrum "Albrecht der Bär" Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal Telefax: (0 39 31) 58 0. Zum Hintergrund: Die elektronische Führung des Handelsregisters führt zu einer Beschleunigung sowohl der Informationserlangung als auch der Bearbeitung von Eintragungsanträgen. Die internetbasierte Registerauskunft erlaubt einen weltweiten Zugriff auf die Registerdaten im Echtzeitmodus. Das Handelsregister dient der Sicherheit und Leichtigkeit des Handelsverkehrs. Kaufleute müssen die elementaren rechtlichen Verhältnisse (vor allem: Firma, Sitz, Kapital, Vertretungsbefugte, Rechtsform, Gesellschafter) ihrer Vertragspartner schnell und verlässlich in Erfahrung bringen können. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an meinen Vertreter, Herrn Richter am Landgericht Galler. Impressum: Landgericht Stendal Pressestelle Am Dom 19 39576 Stendal Fax: (03931) 58 11 11, 58 12 27 Mail: pressestelle@lg-sdl.justiz.lsa-net.de

Impressum:Landgericht StendalPressestelleAm Dom 1939576 Hansestadt StendalTel: 03931 58-1314Fax: 03931 58-1111, 58-1227Mail: presse.lg-sdl@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-sdl.sachsen-anhalt.de

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