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Dessau-Roßlau, den 19.04.2007

Verkündungs- und Verhandlungstermine des Landesverfassungsgerichts am Mittwoch, den 25. April 2007  im großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/ Landesverfassungsgericht), Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau:

Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 011/07 Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 011/07 Magdeburg, den 19. April 2007 Verkündungs- und Verhandlungstermine des Landesverfassungsgerichts am Mittwoch, den 25. April 2007  im großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/ Landesverfassungsgericht), Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau: 1. Um 13.00 h wird das Landesverfassungsgericht über die Kommunalverfassungsbeschwerden der Stadt Bitterfeld (LVG 4/06) und der Stadt Eisleben (LVG 6/06) gegen die Bestimmung der Kreissitze für die neuen Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Mansfeld-Südharz Entscheidungen verkünden . Den Verfahren liegen folgende Sachverhalte zugrunde: Durch das zum 01.07.2007 in Kraft tretende Gesetz zur Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Anhalt-Bitterfeld soll Kreissitz des neuen Landkreises die Stadt Köthen werden. Durch das ebenfalls zum 01.07.2007 in Kraft tretende Gesetz zur Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Mansfeld-Südharz soll Kreissitz des neuen Landkreises die Stadt Sangerhausen werden. Die Städte Bitterfeld und Eisleben sehen sich durch die jeweiligen Kreissitzbe-stimmungen in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt. 2. Um 13.30 h wird das Landesverfassungsgericht über die Kommunalverfassungsbeschwerde des Landkreises Anhalt-Zerbst (LVG 8/06) gegen die §§ 7,9,13  des Kreisgebietsneuregelungsgesetzes mündlich verhandeln. Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Wirkung zum 30. Juni 2007 wird nach dem Kreisgebietsneuregelungsgesetz in der durch Gesetz vom 19. Dezember 2006 geänderten Fassung der Landkreis Anhalt-Zerbst aufgelöst und sein Gebiet mit Wirkung zum 1. Juli 2007 den neuen  Landkreisen Wittenberg, Anhalt-Bitterfeld und Jerichower Land zugeordnet. Die Städte Dessau und Roßlau werden zur neuen kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau zusammengeschlossen. Durch seine Aufteilung in mehrere Gebietskörperschaften sieht sich der Landkreis Anhalt-Zerbst in seinem Recht auf Selbstverwaltung verletzt.    3. Um 14.30 h wird das Landesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde des Landrats des Landkreises Schönebeck gegen die §§ 21, 22 des Kreisgebietsneuregelungsgesetzes mündlich verhandeln . Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nach § 21 Abs. 1 des Kreisgebietsneuregelungsgesetzes ist für die mit Wirkung zum 1. Juli 2007 neu zu bildenden Landkreise ein neuer Landrat zu wählen. Nach Abs. 3 scheidet ein Landrat eines aufzulösenden Kreises mit Ablauf des 30. Juni 2007 aus dem Amt aus, wenn er nicht zum Landrat eines neu zu bildenden Landkreises gewählt wird. Nach bisherigem Recht blieb der bei der Wahl unterlegene Landrat des alten Kreises bis zum Ende seiner ursprünglichen Amtszeit allgemeiner Vertreter des Landrates und Beigeordneter im neuen Landkreis. Diese Regelung wird durch das Kreisgebietsneuregelungsgesetz aufgehoben. Durch die Neuregelungen sieht sich der Landrat des Landkreises Schönebeck in seinen Rechten als gewählter und ernannter Landrat verletzt.      4. Neue Verfahren beim Landesverfassungsgericht Gegen die Kreissitzbestimmung Bernburg im Landkreis Salzland ist unter dem Aktenzeichen LVG 2/07 eine Kommunale Verfassungsbeschwerde der Stadt Schönebeck und gegen die Kreissitzbestimmung Naumburg im Landkreis Burgenlandkreis eine Kommunale Verfassungsbeschwerde der Stadt Weißenfels unter dem Aktenzeichen LVG 3/07  eingegangen. Pressereferenten: VRiOVG  Franzkowiak (0391/606-7066);  RVG Züchner 0340/202-1810) Impressum: Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Straße 33 06844 Dessau Tel: (0340) 202-1564 oder (0391) 606-7066 Fax: (0340) 202-1560 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

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