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Magdeburg, den 24.04.2007

Innenminister Holger Hövelmann beruft Mitglieder der Härtefallkommission

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 096/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 096/07 Magdeburg, den 25. April 2007 Innenminister Holger Hövelmann beruft Mitglieder der Härtefallkommission Durch das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwande­rungsgesetz ergab sich für die Landesregierung erstmals die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission einzurichten. Aufgrund des Ersuchens der Härtefallkommission, das sogenannte ¿Härtefallersuchen¿, kann das Innenministe­rium anordnen, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern abweichend von den sonst erforderlichen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Innenminister Holger Hövelmann: ¿Mit der Einrichtung dieser Kommission wurde ein Instrumentarium geschaffen, mit dem in besonders gelagerten Ausnahmefällen ¿ trotz einer nach der Rechtslage vorzunehmenden Aufenthaltsbeendigung ¿ aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen ein legaler Aufenthalt gewährt werden kann.¿ Mit der Entscheidung zur Einrichtung einer Härtefallkommission gehe Sachsen-Anhalt keinen Sonderweg. In fast allen Bundes­ländern seien Regelungen für die Lösung ausländerrechtlicher Härtefälle getroffen oder beabsichtigt. Die Härtefallkommission und eine ihre Arbeit unterstützende Geschäftsstelle wurden beim Ministerium des Innern eingerichtet. Die Kommission hat acht persönlich zu berufende Mitglieder und acht stellvertreten­de Mitglieder. Die Mitglieder und ihre Vertreter sollen über Kenntnisse des Aufenthalts- und Asylrechts oder über Erfahrung in der Flüchtlingsberatung verfügen. Die Härtefallkommission wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung auf Antrag eines oder mehrerer Mitglieder tätig. Dritte können nicht verlangen, dass sich die Härtefallkommission mit einem bestimmten Fall befasst. Sie müssen sich daher mit ihrem Anliegen an ein Mitglied wenden. Die Kommission trifft ihre Entscheidungen über Härtefallersuchen mit Zweidrittel­mehrheit. Die Annahme eines Härtefalls ist für Ausländer ausgeschlossen, die in den letzten drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder einer Geldstrafe von mindes­tens 180 Tagessätzen verurteilt worden sind, ausgewiesen wurden, wiederholt oder gröblich gegen Mitwirkungspflichten verstoßen haben, beharrlich über aufenthaltsrechtlich bedeutsame Umstände täuschen, zur Fahndung ausgeschrieben sind. Die erstmalige Berufung der Mitglieder und ihrer Stellvertreter fand am 22. April 2005 statt. Seit Aufnahme ihrer Tätigkeit hat die Härtefallkommission (bis März d. J.) in 20 Sitzungen über 65 Anträge entschieden. In 19 Fällen stellte sie dringende humani­täre Gründe fest, die einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigten und beschloss ein Härtefallersuchen. In 18 Fällen entsprach das Ministerium des Innern den Härtefallersuchen und ordnete die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen nach § 23a Aufenthaltsgesetz an. Von diesen Anordnungen waren 83 Personen, davon 38 minderjährige Kinder, betroffen. Auf der heutigen konstituierenden Sitzung der Härtefallkommission wurde Frau Monika Schwenke zur Vorsitzenden und Frau Grit Gurol zu ihrer Stellvertreterin wiedergewählt. Weitere Informationen finden Sie ab 13:00 Uhr im Internet unter https://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=4825 Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

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