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Magdeburg, den 25.04.2007

Ingenieurkammer und Kultusministerium bei Umsetzung von EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung in vorderster Reihe in Deutschland

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 095/07 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 095/07 Magdeburg, den 26. April 2007 Ingenieurkammer und Kultusministerium bei Umsetzung von EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung in vorderster Reihe in Deutschland Auf der Grundlage einer EU-Richtlinie zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, hat die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt im Auftrag des Kultusministeriums die Aufgabe übernommen, nach einer Prüfung eingereichter Unterlagen darüber zu entscheiden, wer von seiner Ausbildung her berechtigt ist, die Berufsbezeichnung ¿Ingenieur¿ zu tragen. Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz begrüßte es, dass die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt als eine der ersten Institutionen Deutschlands die Herausforderung angenommen hat, entsprechende Standards zu formulieren und auf die Anerkennung der Berufsbezeichnung anzuwenden. "Sachsen-Anhalts Wirtschaft entwickelt sich gut, entsprechend stark wächst die Nachfrage nach qualifizierten Ingenieuren", betont Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff. "Diese Fachkräfte kommen auch aus dem Ausland zu uns. Das begrüßen wir, sehen zugleich aber auch einen enormen Handlungsbedarf, weil in jedem Fall zu klären ist, welchem deutschen Standard der jeweilige ausländische Abschluss entspricht. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem Kultusministerium diese Stelle bei der Ingenieurkammer eingerichtet. Es ist bemerkenswert, welch kurze Zeitspanne zwischen Idee und Umsetzung lag." ¿Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung in Sachsen-Anhalt ist beispielgebend in Deutschland¿, unterstreicht Kammerpräsident Jörg Herrmann. ¿Als zuständige Stelle zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur übernimmt die Ingenieurkammer eine bedeutende Aufgabe für die Zukunft der Ingenieure. Der Fortbestand des Markenzeichens Ingenieur, das weltweit für Kompetenz und Qualität steht, werden durch das Land und die Ingenieurkammer nachhaltig gesichert¿ Die Ingenieure stellen mit ca. einer Million Beschäftigten (davon 643.000 abhängig Beschäftigte) die größte Akademikergruppe in Deutschland dar. Die Ingenieurausbildung in Deutschland genießt Weltruf, und es gibt für Ingenieure ein breites Einsatzspektrum. Dementsprechend hoch wird die Anzahl der Anträge auf Zuerkennung der Berufsbezeichnung ¿Ingenieur¿ aus dem europäischen Ausland geschätzt. Olbertz bewertete diese Aufgabe einerseits als notwendige Qualitäts- und Niveausicherung für den Ingenieurberuf, aber auch als eine Maßnahme der Verwaltungsoptimierung, weil damit die ausgewiesene Fachkompetenz der Ingenieurkammer genutzt werde . Der Minister begrüßte, dass auch Professoren der Hochschulen in den Fachgremien mitwirkten. ¿Diese Verzahnung stärkt die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und wird neue Maßstäbe für die Ingenieursausbildung an den Hochschulen setzen¿, so Olbertz. ¿ Das Verfahren soll der Klarheit und Verlässlichkeit im geschäftlichen Verkehr dienen und Modalitäten der Berufsausübung in der Wirtschaft regeln. Jede(r) soll darauf vertrauen können, dass ein Geschäftspartner, der sich ¿Ingenieur¿ nennt, auch eine entsprechend anspruchsvolle fachliche Vorbildung hat.¿ Die Prüfung umfasst die Bewertung der absolvierten Ausbildungsgänge und der erworbenen Berufserfahrung. Auf dieser Grundlage kann dann festgestellt werden, ob eine Gleichwertigkeit der Qualifikation vorliegt. Lassen sich Unterschiede in der Ausbildung auf diese Weise nicht ausgleichen, kann entweder ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung gewählt werden. Die Auflagen, mit denen eine Anerkennung verbunden werden kann, sind in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung daher stets am Einzelfall auszurichten. Das Angebot ist gesetzliche Verpflichtung. Die Europäische Union hat ihre Richtlinie, mit der die allgemeine Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise geregelt wird, zum 14. Mai 2001 geändert. Mit der Änderung sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet worden, Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise, die außerhalb der EU erworben worden sind, sowie die in den Mitgliedsstaaten absolvierten Ausbildungsgänge und erworbenen Berufserfahrungen hinsichtlich ihrer Anerkennungsfähigkeit zu prüfen und innerhalb von drei  Monaten abschließend zu bescheiden. Unter diese Regelung fällt auch die Prüfung und Anerkennung der Berufsbezeichnung  ¿Ingenieur¿. Sie ist verbindliche Voraussetzung für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure bei der Ingenieurkammer des Landes Sachsen-Anhalt. Wer in diese Liste eingetragen ist, hat wiederum die Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung ¿Beratender Ingenieur" und damit die Berechtigung, eigenverantwortlich und unabhängig technische und wirtschaftliche Planungen technischer Vorhaben auszuführen sowie und Sachverständigentätigkeit auszuüben. Eine weitere Herausforderung ist die Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG in Landesrecht, die bis zum 20. Oktober 2007 erfolgt sein muss. Diese Richtlinie gibt Personen, die ihre Berufsqualifikationen in einem EU-Mitgliedsstaat erworben haben, Garantien hinsichtlich des Zugangs zu dem entsprechenden Beruf und seiner gleichberechtigten Ausübung in einem anderen Mitgliedsstaat. Als Merkposten: Die Europäische Union besteht inzwischen aus 27 Mitgliedsländern und zählt 487,7 Mio. Einwohner, darunter allein rund 100 Mio. Bürger aus den neuen Beitrittsländern in Mittel- und Osteuropa. Als Vergleich: Die USA haben 282 Mio. Einwohner. 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