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Magdeburg, den 26.04.2007

Redebeitrag von Finanzminister Jens Bullerjahn im Landtag von Sachsen-Anhalt, zum Thema: Einsetzung einer Enquetekommission ?Die Gestaltung einer zukunftsfähigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt?

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 12/07 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 12/07 Magdeburg, den 27. April 2007 Redebeitrag von Finanzminister Jens Bullerjahn im Landtag von Sachsen-Anhalt, zum Thema: Einsetzung einer Enquetekommission ¿Die Gestaltung einer zukunftsfähigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt¿ Anrede, der Antrag der Linkspartei.PDS kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Landesregierung bereits ein Personalentwicklungskonzept beschlossen hat. Sachsen-Anhalt befindet sich also bereits in der Umsetzung der am 27.03.2007 im Kabinett getroffenen Entscheidungen zum Personalentwicklungskonzept 2007 ¿ 2020. Mit einem konsolidierten Haushalt will das Land seinem Anspruch gerecht werden, sich als attraktives und lebenswertes Bundesland weiterzuentwickeln, in dem Menschen gerne und dauerhaft leben möchten oder das Land als ihre künftige Heimat entdecken. Solide Finanzen bilden dafür eine unabdingbare Grundvoraussetzung. Die Personalausgaben stellen den bedeutendsten Kostenfaktor im Landeshaushalt. Die demographischen sowie die fiskalischen Entwicklungen der kommenden Jahre erfordern auch die Anpassung des Stellen- und Personalbestandes. Im Koalitionsvertrag wurde das Ziel festgelegt, den Personalbestand in der Landesverwaltung bis 2011 von 62.031 Stellen auf 55.000 Stellen zu reduzieren. Für die Umsetzung stehen im Wesentlichen die Altersabgänge und Strukturveränderungen in der Landesverwaltung bei gleichzeitiger Verringerung der Neueinstellungen auf das notwendige Maß zur Verfügung. Betriebsbedingte Kündigungen sollen möglichst nicht ausgesprochen werden. In der künftigen demographischen Entwicklung wird die Bevölkerungszahl von 2.421.464 im Jahr 2007 auf 2.115.271 im Jahr 2020 sinken. Dies erfordert erhöhte Einsparanstrengungen, um eine bestimmte Quote der Stellen pro 1.000 Einwohner zu erreichen. Mit Stand vom 30.06.2005 hatte Sachsen-Anhalt in der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes eine Quote von 26,1 Vollzeitäquivalenten pro 1.000 Einwohner. Bis 2020 wird die Quote in Sachsen-Anhalt nun auf den Durchschnitt der Flächenländer West von 20,0 Vollzeitäquivalente abgesenkt werden. Diese Zielzahl ist erreicht, wenn das Land seine Vollzeitäquivalente auf rund 42.600 reduziert. Dies entspricht rechnerisch einer Stellenreduzierung auf 45.600. Fast die Hälfte des jetzigen Gesamtpersonalbestandes liegt in den Bereichen Schulen und Polizei. Zusammen mit Justiz, Finanzverwaltung, Geoinformationsverwaltung und den obersten Landesbehörden werden etwa zwei Drittel des Personals im Land erfasst. Mit dem Personalentwicklungskonzept 2007 ¿ 2020 wurde ein Stellenabbau in Höhe von 10.026 Stellen auf den Weg gebracht. Davon entfallen auf den Schulbereich insgesamt 5.384 Stellen, Polizeivollzug und Polizeiverwaltung insgesamt 2.093 Stellen, Finanzverwaltung 398 Stellen, Justizverwaltung 536 Stellen, Geoinformationsverwaltung 300 Stellen, Ministerialverwaltung 193 Stellen und die so genannte ¿übrige Verwaltung¿ 1.122 Stellen. Letzterer Bereich setzt sich aus den Landesbetrieben, dem Landesverwaltungsamt und mehreren kleineren Verwaltungseinheiten zusammen. Auf die Hochschulen, die aufgrund der mit ihnen abgeschlossenen Zielvereinbarungen nicht dem Neueinstellungskorridor unterliegen, entfällt ein möglicher Abbau von zusätzlich 1.239 Stellen. Weitere Stelleneinsparungen werden u.a. durch die Evaluierung der Landesbetriebe, der Prüfungen der Kommunalisierungsmöglichkeiten durch die Lenkungsgruppe für Verwaltungs- und Funktionalreform und die interministerielle Arbeitsgruppe Organisation zur Frage der Zentralisierung (IMA-ORG) erfolgen. Der notwendige Stellenabbau ist damit jedoch noch nicht ausgeschöpft. Die Personal- und Stellenbestände sind weiter an die Vergleichswerte der finanzschwachen Länder West anzupassen. Diese werden auch zukünftig kritische Aufgabenbetrachtungen durchführen, die zu weiteren Stelleneinsparungen führen. Sachsen-Anhalt wird sich diesem Abbaueffekt auch zukünftig anpassen müssen. Das Personalentwicklungskonzept ist so angelegt, dass es fortlaufend überarbeitet werden kann und muss. Änderungen bei wichtigen Parametern wird es auch in der Zukunft geben, die eine Anpassung der Personalentwicklung erfordern. Die Landesregierung hat unter Berücksichtigung der Altersabgänge einen verbindlichen Neueinstellungskorridor für die Landesverwaltung von 2007 bis 2011 mit jährlich durchschnittlich 300 bzw. 330 Neueinstellungen bei Umsetzung eines Frühpensionierungsmodells im Polizeivollzug (mindestens 1.000 Stellen) beschlossen. Dieser hat eine geringere Größenordnung als in der letzten Legislaturperiode mit jährlich durchschnittlich 342. Das festgelegte Ergebnis geht zwar über geht über den im Koalitionsvertrag festgelegten Rahmen von 250 Neueinstellungen hinaus, war aber unvermeidbar, um die mindestens erforderliche Altersstruktur zu sichern. Das Personalentwicklungskonzept unterbreitet darüber hinaus als flankierende Maßnahmen eine Reihe von Vorschlägen. Dazu gehören u.a. das Verbeamtungs- und Beförderungskonzept, großzügigere Beurlaubungsregelungen, Absenkung der Ruhestandsaltersgrenze in bestimmten Bereichen und Erleichterungen bei Umschulung und Qualifizierung beim Wechsel der Beschäftigung. Es wird ein umfassendes Personalmanagementsystem eingeführt, mit dem eine wesentlich verbesserte Daten- und Informationslage geschaffen wird und weitere Stellen in der Bezügeverwaltung und den Personaldienststellen eingespart werden können. Anrede, den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS zur Einrichtung einer Enquete-Kommission betrachte ich als konstruktiven Beitrag einer der beiden Oppositionsparteien sich an den Fragen zur Personalentwicklung in der Landesverwaltung und zur weiteren Konsolidierung des Landeshaushaltes zu beteiligen. Die Linkspartei.PDS hat in Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin gezeigt, dass auch sie Haushaltskonsolidierung mittragen und mitgestalten kann. Von daher erwarte ich auch in Sachsen-Anhalt ihre inhaltliche Mitarbeit, um das Personalentwicklungskonzept des Landes erfolgreich voranzubringen. Aber eines muss völlig klar sein. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Personalentwicklung werden dort an ihre Grenzen stoßen, wo eine Finanzierung nicht möglich ist. In Zukunft werden wir uns nur noch das auf der Ausgabenseite und beim Personal leisten können, was wir auch auf der Einnahmeseite einnehmen. Durch das Auslaufen der besonderen Förderung der neuen Länder und der nachfolgenden Auswirkung auf den Haushalt unseres Landes stellt sich nicht die Frage, welche finanzielle und personelle Mindestausstattung das Land braucht, um den derzeitigen und absehbaren Aufgabenbestand in guter Qualität erfüllen zu können. Einmal mehr wird nach den wirklichen Kernaufgaben öffentlicher Verwaltung zu fragen und zu entscheiden sein, welche Aufgaben sich Sachsen-Anhalt in Anbetracht seiner angespannten Haushaltslage noch leisten kann und will. Die gemeinsamen Anstrengungen aller Ressorts, insbesondere im Wege einer effektiven Aufgabenkritik, werden es ermöglichen, diesen beschwerlichen Weg zu gehen. Von daher ist die Landesregierung gern bereit, die Enquetekommission in ihrer Arbeit zu begleiten und zu unterstützen, aber nur unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Einnahmen und der Konsolidierungsziele der Landesregierung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: reichert@mf.sachsen-anhalt.de

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