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Magdeburg, den 07.05.2007

Modernes Gesetz für Jugendstrafvollzug

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 216/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 216/07 Magdeburg, den 8. Mai 2007 Modernes Gesetz für Jugendstrafvollzug Sachsen-Anhalts Landesregierung hat den Gesetzentwurf des Justizministeriums für den Jugendstrafvollzug heute zur Anhörung frei gegeben. Das Gesetz sei konsequent auf den Erziehungsgedanken ausgerichtet und erfülle die hohen Anforderungen, die Bundesverfassungsgericht, Europarat und Vereinte Nationen vorgegeben hätten, betonte Justizministerin Prof. Angela Kolb nach der Kabinettssitzung. Der Entwurf schreibt den Wohngruppenvollzug und die Einzelunterbringung vor. Beides ist in Sachsen-Anhalts Jugendanstalt in Raßnitz, die über 398 Plätze verfügt, bereits umgesetzt. Das Gesetz sieht zudem eine Ausweitung der Familienbesuche von derzeit einer auf dann vier Stunden monatlich und verstärkte kriminologische Forschung vor. Außerdem soll es ab dem Jahr 2013 eine sozialtherapeutische Einrichtung für Jugendliche mit 20 Plätzen geben. Kolb: ¿Der Erziehungsgedanke muss beim Jugendstrafvollzug im Mittelpunkt stehen. Die Sicherheit der Allgemeinheit wird am besten dadurch gewährleistet, dass die jungen Gefangenen durch den Strafvollzug zu einer Auseinandersetzung mit ihren Taten angehalten werden. Ziel ist, dass sie nach der Entlassung ein straffreies Leben führen.¿ Grundlage des Entwurfs aus dem Justizministerium ist ein gemeinsames Papier von neun Bundesländern. ¿Das war für Sachsen-Anhalt und die anderen beteiligten Länder eine gute Grundlage für einen modernen Jugendstrafvollzug¿, sagte Kolb. Die Ministerin betonte, Sachsen-Anhalt und die anderen beteiligten Bundesländer hätten durch ihre gute Zusammenarbeit diejenigen Lügen gestraft, die vorausgesagt hatten, nach dem Übergang der Verantwortung für den Strafvollzug auf die Länder entwickele sich ein Flickenteppich. ¿Der  Strafvollzug wird nicht zersplittert¿, sagte Kolb. Hintergrund: Mit der Föderalismusreform ist die Zuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Bis Ende 2007 muss jedes Bundesland über ein Jugendstrafvollzugsgesetz verfügen. Diese Frist hat das Bundesverfassungsgericht gesetzt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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