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Magdeburg, den 13.05.2007

Sachsen-Anhalt bildet "Schülerrichter" aus

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 031/07 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 031/07 Magdeburg, den 14. Mai 2007 Sachsen-Anhalt bildet "Schülerrichter" aus Halberstadt (MJ). Sachsen-Anhalts Justiz baut im Rahmen eines Modellprojekts in Halberstadt die ersten ¿Schülergremien¿ auf. Vorbild für diese kriminalpädagogischen Gremien sind ¿Schülerrichter¿ und ¿Teen-Courts¿ anderer Bundesländer. In Schülergremien reden geschulte Jugendliche ¿ eingebunden in das strafrechtliche Ermittlungsverfahren - mit jungen Beschuldigten über deren Taten und legen eine Sanktion fest ¿ wie zum Beispiel die Teilnahme an Verkehrsunterricht oder die schriftliche Auseinandersetzung mit dem Geschehenen. Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb warb heute vor Schülern, Lehrern und Elternvertretern in Halberstadt für das Projekt. Sie sieht Schülergremien als Weg, einen Beitrag im Kampf gegen Jugendkriminalität zu leisten. ¿Jugendlichen ist die Meinung Gleichaltriger oft besonders wichtig. Die Reaktion von Altersgenossen führt zu einer intensiveren Auseinandersetzung mit der Tat. Das kann eine Verhaltensänderung bewirken.¿ Zugleich machten die Schüler, die in den Gremien mitarbeiten, wertvolle Erfahrungen. Jugendliche unterschiedlicher Schulformen sollen für die Mitarbeit in Schülergremien durch Juristen und Sozialpädagogen ausgebildet werden. In der Anfangsphase werden dies Schüler des Gymnasiums Martineum und der Sekundarschule ¿Am Gröpertor¿ aus Halberstadt sein. Im Juni wird es dazu ein mehrtägiges schulübergreifendes Angebot im Rahmen einer Projektwoche geben. Im kommenden Schuljahr sind weitere Schulungen geplant. Zum Jahresende 2007, spätestens im Januar 2008 werden die Schülergremien ihre Arbeit aufnehmen. Das Modellprojekt ist auf drei Jahre angelegt. Im Jugendstrafverfahren besteht im Rahmen der so genannten Diversion unter anderem die Möglichkeit, dass Jugendstaatsanwälte im Bereich minder schwerer Straftaten Jugendlicher das Ermittlungsverfahren ohne Gerichtsverhandlung einstellen. Diese Einstellung kann von der Erfüllung bestimmter erzieherischer Maßnahmen abhängig gemacht werden. Kolb: ¿Hier wird das Schülergremium eingebunden.¿ Künftig prüfen Polizei und Staatsanwaltschaft, welche Verfahren für ein Verfahren vor dem Schülergremium geeignet sind. Der in Betracht kommende Deliktskatalog umfasst zum Beispiel Ladendiebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Sachbeschädigung. Sind der Beschuldigte und seine Erziehungsberechtigten einverstanden, führt das Schülergremium in Anwesenheit eines Sozialpädagogen mit dem Beschuldigten ein Gespräch durch und legt eine Sanktion/Wiedergutmachung für die Tat fest. Kolb betonte daher: ¿Auch wenn sich der Begriff ¿Schülerrichter¿ eingebürgert hat: Bei dem Schülergremium handelt es sich keineswegs um ein Gericht. Nur staatliche Gerichte sind dazu berufen, über Schuld und Unschuld eines Angeklagten zu entscheiden. Diese Entscheidung kann niemand anderes übernehmen. Schülergremien sind im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren angesiedelt.¿ Der Gesetzgeber lege Wert darauf, dass in bestimmten Fällen von Straftaten, die Jugendliche begangen haben, ein Verfahren ohne Anklage oder Gerichtsentscheid beendet werden soll. Stattdessen sollen andere erzieherische Maßnahmen greifen. ¿Hier hat das Schülergremium seinen Platz.¿ Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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