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Magdeburg, den 14.05.2007

Kabinett beschließt Eckpunkte des Nachtragshaushalts 2007

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 246/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 246/07 Magdeburg, den 15. Mai 2007 Kabinett beschließt Eckpunkte des Nachtragshaushalts 2007 Finanzminister Bullerjahn stellte dem Kabinett heute das Ergebnis der Steuerschätzung für das Land Sachsen-Anhalt und die Kommunen sowie die Eckpunkte für den Nachtragshaushalt 2007 vor. Im Vergleich zur aktualisierten Finanzplanung vom 6. März 2007 kann das Land mit Steuermehreinnahmen in Höhe von 237 Mio. ¿ in diesem Jahr und zwischen 300 und 480 Mio. ¿ in den Folgejahren rechnen. ¿Erfreulich ist dabei, dass das eigene Aufkommen an Lohn- und Einkommensteuer sowie Körperschaftsteuer stärker steigt als die Leistungen im Länderfinanzausgleich. Durch die Stärkung der eigenen Steuerbasis wird das Land unabhängiger von den Ausgleichszahlungen der finanzstarken Länder¿, betonte Finanzminister Bullerjahn. Für das laufende Jahr rechnet das Finanzministerium mit Einnahmen in Höhe von 5,8 Mrd. ¿. Damit wird erstmals das Einnahmeniveau des Jahres 2000 ¿ mit dem bisher höchsten Aufkommen ¿ übertroffen. Auch die kommunalen Steuereinnahmen werden kräftig zulegen. Hierdurch komme zum Ausdruck, dass die wirtschaftliche Entwicklung des Landes die Steuerbasis erhöht habe und die Kommunen sich stärker selbst finanzieren könnten, so Bullerjahn. Der Finanzminister äußerte die Erwartung, dass die Kommunen ihre eigenen Steuermehreinnahmen und die um 50 Mio. ¿ erhöhten Zuweisungen des Landes zum Abbau von Schulden und Kassenkrediten einsetzen. ¿Wir müssen die günstigen Rahmenbedingungen nutzen, um Vorsorge für zukünftige Haushalte zu schaffen und die Zins- und Tilgungsbelastung zu reduzieren¿, so der Finanzminister. Im Landeshaushalt soll die Nettoneuverschuldung um 55 Mio. ¿ auf 375 Mio. ¿ reduziert werden. Dies wäre gegenüber 2006 eine Verminderung um fast 300 Mio. ¿ auf den neuen Niedrigststand seit Gründung des Landes. Daneben sollen die Mehreinnahmen aber auch zur Finanzierung von deutlich höheren Zuführungen an den Pensionsfonds und an das Altlastensondervermögen genutzt werden. Insgesamt sollen dafür etwas über 100 Mio. ¿ eingesetzt werden. Dazu erklärte Finanzminister Bullerjahn, dass ¿wir nicht ständig Lasten in die Zukunft verschieben und auf Kosten der zukünftigen Generationen leben dürfen. Mit dem Nachtragshaushalt verfahren wir genau umgekehrt und finanzieren zukünftige Verpflichtungen früher.¿ Die vorzeitige Etatisierung dieser ursprünglich für 2008/2009 geplanten Ausgaben helfe gleichzeitig, den nächsten Haushalt solide zu finanzieren und die kontinuierliche Absenkung der Neuverschuldung sicher zu stellen. Ein Teil der Mehreinnahmen soll für zusätzliche kommunale und Landesinvestitionen eingesetzt werden. Dazu werden investive Zuweisungen in Höhe von 15 Mio. ¿ an Gemeinden geleistet, die einen Gebietszusammenschluss vereinbaren. Diese Zuweisungen sollen auch in den nächsten Jahren gewährt werden. Mit den Zuweisungen wird das Zusammenwachsen neuer Strukturen erleichtert. Die erhöhten Bauausgaben und Zuschüsse des Landes sind einerseits zur Beschleunigung der Umsetzung der Behördenstrukturreform geplant, zum anderen sollen ausgewählte Infrastrukturprojekte umgesetzt werden. Es ist eine Aufstockung der Bauausgaben um 15 Mio. ¿ vorgesehen. Die Zukunftsstiftung des Landes wird eine um 10 Mio. ¿ auf 23 Mio. ¿ aufgestockte Zuführung erhalten. Die Mehrausgaben werden durch höhere Abführungen des Sondervermögens Grundstock finanziert. Die Landesregierung wird den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes am 5. Juni beschließen. Der Regierungsentwurf soll nur die notwendigen Änderungen enthalten und damit die Beratungen des Parlaments erleichtern. ¿Wir bitten das Parlament, den Entwurf zügig zu beraten, damit noch vor der Sommerpause eine Beschlussfassung herbeigeführt werden kann. Eine schnelle parlamentarische Beratung ermöglicht die zeitnahe Umsetzung der Investitionsmaßnahmen und sendet ein positives Signal an die Öffentlichkeit¿, hob Finanzminister Bullerjahn hervor. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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