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Magdeburg, den 14.05.2007

Kinderbetreuung: Ministerin Kuppe begrüßt Berliner Verständigung / Gegen einseitige Ausgleichszahlung für Betreuung zu Hause

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 050/07 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 050/07 Magdeburg, den 15. Mai 2007 Kinderbetreuung: Ministerin Kuppe begrüßt Berliner Verständigung / Gegen einseitige Ausgleichszahlung für Betreuung zu Hause Skeptisch äußerte sich die Ministerin zu dem ins Spiel gebrachten Modell, Familien, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen, mit einem Bargeldbetrag zu bedenken. Kuppe sagte: ¿Wenn es ein Betreuungsgeld geben soll, dann für alle Familien. Die Familien können dann selbst entscheiden, wie sie diese Förderung einsetzen ¿ entweder zur Begleichung von Elternbeiträgen in der Krippe oder für die individuelle Betreuung und Förderung - etwa für einen Musikschulbesuch, eine individuelle Sprach- oder Bewegungsförderung des Kindes.¿ Zudem will Kuppe sichergestellt wissen, dass das Betreuungsgeld wirklich kindbezogen eingesetzt wird. Sie sagte: ¿Ich plädiere für zweckgebundene Gutscheine. Dann haben wir am Besten die Gewähr, dass das Geld tatsächlich bei den Kindern ankommt.¿ Mit  einem Rechtsanspruch auf Betreuung und Frühförderung von der Geburt an und bis zum Abschluss der sechsten Schulklasse beschreibt Sachsen-Anhalt den bundesweit größten Rahmen. Rund 50 Prozent der Kinder bis drei Jahren und etwa 94 Prozent der Kinder von drei bis sechs Jahren besuchen eine Tagesstätte. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

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