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Magdeburg, den 17.05.2007

Anscheinswaffen sind kein Spielzeug Minister Hövelmann wird sich auf der Innenministerkonferenz am 30.05./01.06.2007 für die Aufnahme eines Verbots von Anscheinswaffen in das Waffengesetz einsetzen.

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 121/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 121/07 Magdeburg, den 18. Mai 2007 Anscheinswaffen sind kein Spielzeug Minister Hövelmann wird sich auf der Innenministerkonferenz am 30.05./01.06.2007 für die Aufnahme eines Verbots von Anscheinswaffen in das Waffengesetz einsetzen. Mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes im Jahr 2003 ist die sog. Anscheins-Kriegswaffen-Regelung weggefallen. Seit dieser Zeit drängen sog. Anscheinswaffen, zum Teil auch Spielzeugwaffen, verstärkt auf den deutschen Markt. Anscheinswaffen erwecken den Anschein echter Waffen und können daher unabhängig von ihrer Funktionsweise generell für Dritte optisch eine Gefährlichkeit ausstrahlen. In Polizeieinsätzen können sich ¿ wegen der Verwechselbarkeit mit den nachgebildeten Originalen ¿ Notwehrsituationen gegen den Verwender ergeben. Es gab verschiedene Vorfälle, bei denen der Polizei Personen gegenüberstanden, die im Besitz von Kriegswaffen täuschend ähnlich sehenden Spielzeugwaffen waren. Sachsen-Anhalts Innenminister, Holger Hövelmann, will sich deshalb auf der bevorstehenden Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder für die Aufnahme eines Verbots von Anscheinswaffen in das Waffengesetz einsetzen. Er erklärt hierzu: ¿Anscheinswaffen sind kein Spielzeug. Da von ihnen ein hohes Bedrohungspotential ausgeht, können sie für Straftaten missbraucht werden.¿ Hintergrund: Das Verbot soll sich nicht nur auf solche Anscheinswaffen beziehen, die Nachahmungen von Kriegswaffen sind, sondern auf jede Spielzeugwaffe, die missbraucht werden kann. Dazu muss künftig gesetzlich geregelt werden, was unter den Begriff der Anscheinswaffen fällt. Derzeit gilt das Waffengesetz überhaupt nicht für Spielzeugwaffen, selbst dann nicht, wenn diese Spielzeuge echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen. Während bei der Verwendung einer Anscheinswaffe als Tatmittel einer begangenen Straftat, z.B. Raub, das Strafrecht Instrumente bereithält, um diese Waffen aus dem Verkehr zu ziehen, ist dieses bei von Spielzeugwaffen verursachten Gefahren für die öffentlichen Sicherheit und Ordnung wesentlich problematischer. Auf der kommenden Innenministerkonferenz wird Minister Hövelmann sich daher für die Aufnahme eines generellen Verbots von Anscheinswaffen in das Waffengesetz aussprechen. Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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